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wir haben eine Wohnung mit komplett eingerichteter Einbauküche gemietet. Der Mietvertrag ist Hamburger Standard. Es gibt lediglich eine Zusatzvereinbarung mit folgendem Inhalt: Die bauseitig vorhandene Kücheneinrichtung, bestehend aus ... Geschirrspüler ... ist pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung zu erneuern.
Der Geschirrspüler hat nun altersbedingt (= keine Beschädigung!) seinen Geist aufgegeben und der Vermieter weigert sich, ihn zu erssetzen. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
wir haben eine Wohnung mit komplett eingerichteter Einbauküche gemietet. Der Mietvertrag ist Hamburger Standard. Es gibt lediglich eine Zusatzvereinbarung mit folgendem Inhalt: Die bauseitig vorhandene Kücheneinrichtung, bestehend aus ... Geschirrspüler ... ist pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung zu erneuern.
prima beispiel dafür, dass man niemals formulare nehmen sollte, ohne genau zu wissen, was man tut
normalerweise ist das ersetzen defekter gegenstände instandhaltung, und die läßt sich nicht auf den wohnraummieter abwälzen, auch nicht durch eine vereinbarung im mietvertrag, wenn, ja wenn es sich nicht in diesem fall mglw. um eine sog. individualvereinbarung handeln könnte.
das aber kann man ohne genaue feststellung des sachverhalts, insbesondere dieser zusatzvereinbarung nicht beurteilen (und wäre dann aber auch konkrete rechtsberatung und damit nicht möglich).
gruß
obehre _________________ Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen.
wir haben eine Wohnung mit komplett eingerichteter Einbauküche gemietet. Der Mietvertrag ist Hamburger Standard. Es gibt lediglich eine Zusatzvereinbarung mit folgendem Inhalt: Die bauseitig vorhandene Kücheneinrichtung, bestehend aus ... Geschirrspüler ... ist pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung zu erneuern.
prima beispiel dafür, dass man niemals formulare nehmen sollte, ohne genau zu wissen, was man tut
normalerweise ist das ersetzen defekter gegenstände instandhaltung, und die läßt sich nicht auf den wohnraummieter abwälzen, auch nicht durch eine vereinbarung im mietvertrag, wenn, ja wenn es sich nicht in diesem fall mglw. um eine sog. individualvereinbarung handeln könnte.
das aber kann man ohne genaue feststellung des sachverhalts, insbesondere dieser zusatzvereinbarung nicht beurteilen (und wäre dann aber auch konkrete rechtsberatung und damit nicht möglich).
gruß
obehre _________________ Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen.
Also meiner Meinung und Erfahrung nach, wurde die Küche mitgemietet, da sie ja auch extra im Vertrag erwähnt wird. Somit wird auch für die Küche Miete bezahlt und evtl. Defekte, die über die Kleinreparaturklausel (75 Euro) hinausgehen wären vom VM zu tragen, da er ja bereits eine Abgleichung mit der Miete erhält.
Und es ist klar, dass ein Gerät in einem bestimmten Alter einfach kaputtgeht, ohne dass hier eine Beschädigung (vom Mieter verursacht) vorliegt.
Und es ist klar, dass ein Gerät in einem bestimmten Alter einfach kaputtgeht...
Nein, das ist, in diesem Zusammenhang, überhaupt nicht klar. Geräte gehen kaputt, weil mindestens ein Teil beschädigt ist. Das kann durch Verschleiß oder ein plötzliches Ereignis erfolgen.
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