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Verfasst am: 29.09.05, 13:11 Titel: Kündigungsvoraussetzungen bei Gewerbemietverträgen
Folgenden Fall, der sich zu zugetragen haben könnte, muss ich als Hausarbeit lösen:
Angenommen, ein Geschäftsmann A ist Eigentümer eines Wohn-und Geschäftshauses mit 2 nebeneinander liegenden Ladengeschäften. Eines bewirtschaftet er seit langen Jahren selbst ( Porzellane, Glaswaren, Accessoires, etc. in modernem Sortimentstil).
Nun hat er sich vor 1 Jahr einen Mieter B für das zweite, seit längerem leerstehende Ladengeschäft ( durch einen Gang voneinander getrennt ) geholt. Dieser führt ähnliches Sortiment in kleinerem Umfang in klassischem Stil, sodaß sich beide gut ergänzen. Das war auch die Idee von A.
Vertraglich geregelt wurde ein Konkurrenzverbot, an das sich B wiederholt nicht gehalten hat ( gleiche Artikel sind untersagt ). Wenn B Neuartikel plant, muss er A vorher stets um Prüfung etwaiger Überschneidung fragen.
Bsp.: A führt seit langen Jahren eine berühmte Porzellanmarke und B will diese aus Prestigegründen auch anbieten. Tut er auch.
A wies B mehrfach mündlich ( zus. mit seiner Gattin ) darauf hin und verlangt Unterlassung.
Schriftliche Abmahnungen gab es nicht, um das ansonsten funktionierende Verhältnis nicht zu zerstören.
B macht nun immer so weiter und bietet nach und nach neue Artikel, die A bereits führt.
Nun reicht es A – er will ihm kündigen.
Worauf muss er achten bei:
- Grund
- Frist
- Form _________________ Schon jetzt vielen Dank für geistig Nahrhaftes !
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