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Eigentumsübergang von Mietereinbauten
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iangillan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:03    Titel: Eigentumsübergang von Mietereinbauten Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,

Frage:
Wann gehen (Zeitfenster) Mietereinbauten in den Besitz des Vermieters über?
Anders: Unter welchen Bedingungen gehen Mietereinbauten in den Besitz des Vermieters über?

Die Frage betrifft mehr die Verantwortlichkeit der Instandhaltung, als die von Ablösesummen etc.

Es handelt sich um kleinere Einbauten (Badewanne, Waschbecken), sowie etwas umfangreichere, wie Einbauschrank im Flur.

Konkret:
Ich habe Waschbecken/Badewanne/WC nebst Armaturen vor 10 Jahren vom Vormieter übernommen.
Die sind jetzt kaputt/abgenutzt.
Der Vermieter sagt, ich als Mieter wäre für:
a) Instandhaltung
b) Austausch defekter Gegenstände

selbst verantwortlich, weil es sich um Mietereinbauten handle.

Ich sehe das nicht so.

Aber wer hat recht?

Vielen Dank!
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir nicht gehört muss ich nicht ersetzen.

Was in meinem Eigentum steht muss ich reparieren, sofern mir daran etwas liegt.

So sehe ich das. (bin Vermieter)

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Ford Prefect
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell geb ich det11 recht, allerdings geht es in diesem Fall nicht um den klassischen Einbau-Kühlschrank oder -Herd. Bei Sanitäranlagen könnte die Sache wirklich anders aussehen, da ich noch nie davon gehört habe, dass eine Wohnung ohne Klo vermietet wird....
Demnächst werden noch Rohbauten vermietet. Wie man dann aber die Fenster und den Putz bei Auszug wieder in den Ursprungszustand zurück bauen soll ist mir noch unklar ...

Also ich denke nicht, dass sich der VM aus der Verantwortung für die Sanitäranlagen herausziehen kann. Für den Einbauschrank jedoch schon eher, der hat wohl wirklich nichts mit der Wohnung zu tun.
_________________
ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Toiletten und Waschbecken werden durch den Einbau Bestandtteil des Gebäudes und gehen in das Eigentum des Grundstückeigentümers über (§ 946 BGB).

Der Eigentumsübergang ist dann erfolgt, wenn der Einbau beendet ist.
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iangillan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

@"Ford Prefect"

Deine Antwort ist intellektuell gesehen intuitiv... Smilie
Aber erst die Antwort von "Rembrandt" gibt hinreichenden Aufschluss.
Das BGB. Denn damit konfrontiere ich dann den Vermieter.
Dies wird bei unwilligen Vermietern leider nötig, "det11"... Cool

@Rembrandt
Gilt das "Verbindungssystem" auch für Badewannen und Armaturen?
-----------------

Nicht das wir uns hier falsch verstehen:
Ich bin "Hals über Kopf" mit meiner damals schwangeren Frau in diese, grössere Wohnung eingezogen.
Der Vormieter hatte Waschbecken zusätzlich (war vorher keines), sowie Badewanne und WC als Austausch der vorhandenen, dem Vermieter gehörenden Gegenstände eingebaut/umgebaut.
Wir haben das damals übernommen, um schnell in die Wohnung einziehen zu können.
Der Vermieter hat die Umbauten des Vormieters geduldet.

Nun möchte ich eine Wartung der angenutzen Gegenstände.
Ich zahle seit 10 Jahren Miete und erwarte (intuitiv...), dass dem Vermieter etwas an seinem Eigentum liegt, wie "det11" es beschrieben hat.

That's it!

Ian

PS:
@"Ford Prefect"
Zum Rohbaumieten...
In Zukunft zahlen wir Miete für die Vermögensbildung der Vermieter und zusätzlich alle Instandhaltungen selbst... Ich glaube so stellt sich die FDP auch ihr neues Sozialsystem vor...
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ob eine eingebaute Sache in Bestandteil des Gebäudes wird und damit in das Eigentum des Vermieters übergeht hat wohl nichts damit zu tun was Bestandteil des Mietvertrags ist. Diesen Hinweis auf das BGB würde ich als Vermieter nur belächeln.

Wenn jemand etwas in eine Mietwohnung einbaut hat er kein Recht den Ersatz der Sache zu verlangen wenn diese irgendwann abgenutzt ist.

Wenn jemand sein Bad umbaut und die Objekte gegen eine in seinen Augen bessere austauscht ist das sein Bier. Er kann nicht erwarten, dass diese nun vom Vermieter ersetzt werden.
Es dürfte schwer werden den Beweis anzutreten, dass auch die vom Vermieter seinerzeit eingebauten und mitvermieteten Objekte mittlerweile ausgetauscht werden müßten. Sanitärobjekte können 20, 30, oder 40 Jahre halten.

Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung könnte ich eine ofenbeheizte Wohnung anmieten, eine entsprechend geringe Miete zahlen, selbst eine Heizung einbauen und vom Vermieter dann die Instandsetzung verlangen wenn diese instandgesetzt werden muß.

Auch die Vorstellung eine 10 jährige Mietzahlung gibt einem das Recht den Ersatz von
Einbauten zu verlangen ist abwegig.
Ich empfehle wenn es selbst nicht zum Eigentum reicht mal bei Leuten nachzufragen
die über selbst genutztes Wohneigentum verfügen.
Auch diese werden in aller Regel nicht alle 10 Jahre ihr Bad umbauen weil es gerade nicht mehr der Mode entspricht.
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iangillan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
Ob eine eingebaute Sache in Bestandteil des Gebäudes wird und damit in das Eigentum des Vermieters übergeht hat wohl nichts damit zu tun was Bestandteil des Mietvertrags ist.


Könnte Sie das etwas näher ausführen? Habe ich nicht richtig verstanden.

Dabei ist doch die Frage simple:
Wenn ich in mein Bad mit Duldung der Vermieters ein Wirlpool für 3000EUR einbaue, geht dieser dann nach §946 BGB in den Besitz des Vermieters über?
Wenn ja, dann gilt das auch für die 100EUR Badewanne.

Wäre schön, "wherrmann", wenn Sie, falls Sie eine verbindliche, kompetente Antwort parat haben, sachlich antworten und argumentieren würden.

Ian[/quote]
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

iangillan hat folgendes geschrieben::

Nun möchte ich eine Wartung der angenutzen Gegenstände.


Ehrlich gesagt höre ich zum ersten Mal davon, daß Badewanne und WC gewartet werden müssen/sollen - egal wessen Eigentum sie sind Geschockt
Ich lasse mich aber gern aufklären.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

also, ich warte mein klo schon jahrelang mit der fast überall erhältlichen und dafür vorgesehen ente....allein schon wegen des geruchs.... Cool
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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iangillan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::

Ehrlich gesagt höre ich zum ersten Mal davon, daß Badewanne und WC gewartet werden müssen/sollen - egal wessen Eigentum sie sind Geschockt
Ich lasse mich aber gern aufklären.


Susanne hat folgendes geschrieben::
also, ich warte mein klo schon jahrelang mit der fast überall erhältlichen und dafür vorgesehen ente....allein schon wegen des geruchs.... Cool


Liebe Leute,

lasst doch einfach eure Witze, wenn ihr nichts zum Thema beisteuern könnt.

Die Vermieter unter Euch, aber auch die anderen User, sind herzlich eingeladen, mir belächelnde, hasserfüllte, oder weitere """lustige""" Bemerkungen per PN als email zu schicken.

Ich will hier wirklich Rat und keine Verarschung, oder Beleidigung.
Könnt Ihr dass verstehen?

Danke!

Ian
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte folgendes als Vermieter beisteuern:
Meines Erachtens ist es völlig egal, wer der Eigentümer ist. Sind die sanitären Einrichtungen noch funktionstüchtig, besteht kein Bedarf, sie auszutauschen.
10 Jahre ist wirklich kein Alter!!!

Das willst Du aber nicht hören, daher für Dich auch uninteressant. Lachen


Ich kenne noch Bäder mit 60er Jahre "Neue Heimat" Design mit den typischen pastellgelben Kacheln.....
_________________
Grüße
Susanne


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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens wenn man in einem Forum anfragt muß man auch mit Antworten rechnen die einem nicht genehm sind.
Das kann einem sogar bei einem bezahlten Rechtsanwalt passieren,
der nicht nur darauf aus ist ein Mandat zu bekommen.

Zitat:
Dabei ist doch die Frage simple:
Wenn ich in mein Bad mit Duldung der Vermieters ein Wirlpool für 3000EUR einbaue, geht dieser dann nach §946 BGB in den Besitz des Vermieters über?
Wenn ja, dann gilt das auch für die 100EUR Badewanne.


Die Simple Frage hatte ich doch schon beantwortet.
Ohne jetzt noch den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum zu erklären.
Ja sie wird Bestandteil des Hauses und damit Eigentum des Hauseigentümers (nicht immer die gleiche Person wie Vermieter).
D.h. sie dürfen die Sache nicht mehr ohne Genehmigung des Eigentümers entfernen.

Dadurch wird die Sache aber noch lange nicht Gegenstand des Mietvertrages.
Eigentumsverhältnis und Mietverhältnis sind 2 Paar Schuhe.

Bleiben wir doch bei der Heizung weil diese sich erheblicher auf die Miete auswirkt.
Sie können nicht eine Bruchbude mit Ofen mieten, eine Heizung einbauen und dann den Vermieter für die Instandsetzung verantwortlich machen.
Im Gegenzug kann der Vermieter keine Miete für eine Heizung verlangen, die er nicht
eingebaut hat.

Wie würde sie denn reagieren wenn ihr Vermieter für ihr modernisiertes Bad nun eine erhöhte Miete verlangen würde ?
Sie würden mit Recht einwenden, dass er dieses nicht eingebaut hat.
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iangillan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, ich bin habe mich zu abstrakt ausgedrückt, bei meinen Ausführungen.

Daher hier mal ne kuze, konkrete Formulierung, unter dem Verzicht, "wherrmann" den Unterschied zwischen abstrakt und konkret zu erklären.... Cool

Meine Badewanne ist kaputt.
Zwei kleine Löcher/Risse drin. Passiert irgentwann in der letzten Zeit. Vermutlich ne Mischung aus Marerialermüdung und Aufschlag eines Gegenstandes. Ist nicht reproduzierbar.

Ich habe versucht, die Wanne zu dichten. Ohne Erfolg.

Verwalter bestätigt, dass Wanne austauschwürdig.

Wanne wurde vor ca. 25-30 Jahren vom Vormieter unter Duldung der Vermieters ausgetauscht.

Habe Wanne vor 10 Jahren bei Einzug von Vormieter übernommen.

Vermieter besteht drauf, dass Wanne Mietereinbau, von mir übernommen und daher auch von mir zu ersetzen.

Wer zahlt die Wanne und
wer ist für den Umbau verantwortlich?

Vielen Dank!
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

iangillan hat folgendes geschrieben::


Daher hier mal ne kuze, konkrete Formulierung, unter dem Verzicht, "wherrmann" den Unterschied zwischen abstrakt und konkret zu erklären.... Cool




Schade, auf eine solche Erklärung durch einen gebildeten Forumteilnehmer warte ich schon lange sehnsüchtig.
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iangillan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

iangillan hat folgendes geschrieben::

Daher hier mal ne kuze, konkrete Formulierung, unter dem Verzicht, "wherrmann" den Unterschied zwischen abstrakt und konkret zu erklären.... Cool


wherrmann hat folgendes geschrieben::

Schade, auf eine solche Erklärung durch einen gebildeten Forumteilnehmer warte ich schon lange sehnsüchtig.


Da kann ich Ihnen helfen...
Schauen Sie mal hier:

http://www.hyperkommunikation.ch/literatur/arnheim_denken.htm
http://www.uni-konstanz.de/paech2002/zdm/beitrg/Diederichs/Diederichs.htm
http://deutschland.auctionversussuperstore.com/cgi-bin/de.cgi?item_id=3832137246&search_type=AsinSearch&locale=de

Und was mache ich nun mit meinem Bad, Herr bezahlter Rechtsanwalt "wherrmann" ?
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