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Verfasst am: 27.09.05, 21:45 Titel: Wann außergerichtlche Vollmacht?
Ich habe folgende Konstellation: Gegenerischer Anwalt fordert am 01.09.2005 interne Unterlagen bei mir an. Daraufhin habe ich diesem mittgeteilt, dass mir die unterschriebene Willenserklärung seiner Mandanten fehlt. Diese habe ich nun bekommen und muss feststellen, dass diese auf den 05.09.2005 datiert also Tage später. Ist das wirklich rechtens, dass ein Anwalt interne Unterlagen anfordern darf, ohne eine schriftliche WE seiner Mandanten in den Händen zu halten?
Ja, das ist eine reine Sache zwischen ihm und seinem Mandanten.
Die andere Seite ist dadurch geschützt, dass sie die Vollmachtsurkunde verlangen kann, wenn sie beechtigte Zweifel hat. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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