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Missbrauch der Vorsorgevollmacht

 
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juliet03
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 17:17    Titel: Missbrauch der Vorsorgevollmacht Antworten mit Zitat

Guten Tag,
meine Großtante ist 96 und hat in den letzten zwei Jahren sehr abgebaut. Sie ist dement und das geht bis dahin, dass sie nicht mehr weiß wie spät es ist, was und ob sie gegessen hat etc. Sie wird von einer Bekannten per Vorsorgevollmacht betreut und durch einen ambulanten Pflegedienst. Ihre Wohnung verkommt immer mehr und die Bekannte mit der Vorsorgevollmacht vernachlässigt meine Großtante (z.b. wird sie nicht mobilisiert, sie hat seit Monaten die Wohnung nicht mehr verlassen und die Bekannte kommt noch nicht mal täglich). Auf Druck der Verwandtschaft kümmert die Vollmachtsinhaberin sich seit 3 Jahren um einen Heimplatz, jedoch ohne Ergebnis wegen angeblichem "Platzmangel". Nachweisbar sind allerdings geeignete Plätze vorhanden. Ich bin nun überzeugt, dass die Bevollmächtigte keinen Pflegeplatz finden möchte, weil sie für die Pflege ja bezahlt wird und das in einem betreuten Wohnen wegfallen würde.
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt die Vorsorgevollmacht zu überschreiben, bzw. abzuerkennen? An welche Ämter und Anwälte muss ich mich wenden und wie groß wird die Chance sein, Erfolg zu haben?

Ich bedanke mich schon jetzt.
juliet03
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.05, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Pflegestufe hat die Tante? Die Pflegedienst kommt ins Haus? Denen muss doch auffallen, dass die Wohnung verkommt. Bei Pflegestufe 1 kommt halbjährlich und bei 2 und 3 vierteljährlich jemand von der Pflegestation und bestätigt ob die Pflege gesichert ist. Wenn dem nicht so sei wird es der Pflegekasse gemeldet und der Pfleger/in eine Alternative geboten. Zb Kurs in Häuslichepflege...

Wenn die Betreuerin ihre Verpflichtung nicht nach kommt -falls sie dafür bezahlt wird- wäre es ratsam einfach mal mit der Pflegedienst oder den Hausarzt der tante zu reden, oder den Fall eventl. die Pflegekasse zu melden...Die schicken sofort jemand vorbei...

übrigens habe ich vor einiger Zeit -als ich der Schwiegermutter noch gepflegt habe (Stufe 3)- beim Kontrollebesuch der Pflegedienst vorsichtig erzählt, dass eine Nachbarin sehr verwarlost aussah. Die Haare fettig, Kleidung schmuddelig und fleckig und sie hat stark nach Urin bzw Kot gerochen.Die sind die Sache sofort!! diskret nach gegangen. Die Pflegerin der Nachbarin (Frau des Enkels) erzählte mir später sie sollte Hilfe der Pflegestation (als alternative Kurs in Häuslicheplege) in anspruch nehmen.



Gruss Cona
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severine de Vaud
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

sieh# mal hier:

www.vundv-verwaltung.de
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juliet03
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

danke für den schnellen rat.
Meine Tante ist in der Pflegestufe drei. Da sie aber desorientiert ist, nicht weiß wie spät es ist, welche Jahreszeit wir haben, angeblich noch nie eine Schwester vom Pflegedienst gesehen hat, weil sie verwirrt ist und schnell vergißt, braucht sie eine umfassendere Pflege und Betreuung. Wie der Pflegedienst die Kontrolle handhabt versuche ich jetzt herauszubekommen.

also, danke nochmal!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

cona hat folgendes geschrieben::
Wenn die Betreuerin ihre Verpflichtung nicht nach kommt

Bitte die Frage genau lesen! Es geht ja gerade darum, dass kein Betreuer bestellt ist, sondern eine Vorsorgebevollmächtigte vorhanden ist, die aber angeblich ihre Pflichten nicht erfüllt.

In einem solchen Fall kann man beim Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) formlos die Einrichtung einer Betreuung anregen. Ich würde den Sachverhalt schriftlich schildern. Das Gericht kann dann entweder einen Betreuer bestellen, der dann die Vollmacht widerrufen kann. Oder es bestellt einen Betreuer, der die Bevollmächtigte lediglich kontrolliert.

SIe können sich vorab auch bei der Betreuungsstelle (bei der Gemeinde bzw. Landkreis) kostenlos beraten lassen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
cona hat folgendes geschrieben::
Wenn die Betreuerin ihre Verpflichtung nicht nach kommt

Bitte die Frage genau lesen! Es geht ja gerade darum, dass kein Betreuer bestellt ist, sondern eine Vorsorgebevollmächtigte vorhanden ist, die aber angeblich ihre Pflichten nicht erfüllt.

In einem solchen Fall kann man beim Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) formlos die Einrichtung einer Betreuung anregen. Ich würde den Sachverhalt schriftlich schildern. Das Gericht kann dann entweder einen Betreuer bestellen, der dann die Vollmacht widerrufen kann. Oder es bestellt einen Betreuer, der die Bevollmächtigte lediglich kontrolliert.

SIe können sich vorab auch bei der Betreuungsstelle (bei der Gemeinde bzw. Landkreis) kostenlos beraten lassen.


Ok habe mich verschrieben...

Fakt ist: die Tante ist eingestuft und hat Pflegestufe 3

Fakt ist: Bei der Pflegekasse is eine Pflegerin/Pflegestation gemeldet und bekommt Pflegegeld.

Fakt ist: die Tante braucht erhebliche Pflege und die muss gegeben werden.


So wie es scheint könnte hier etwas nicht in Ordnung sein...

Julie setze Dich mit der Pflegekasse der Tante in verbinding... die werden schon das Nötige!! veranlassen...

Gruss Cona
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juliet03
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 20:44    Titel: Bevollmächtigte beharrt auf ihrem Standpunkt Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,
ich habe mich nun informiert und auch mit der Vorsorgebevollmächtigen geredet. Zwischenzeitlich habe ich einen freien Platz im Pflegeheim gefunden, wie erwartet will die Bevollmächtigte meine Großtante nicht in ein anderes Heim, als das von ihr ausgesuchte, geben. Ich möchte nun schriftlich beim Vormundschaftsgericht einen Kontrollbetreuer beantragen. Meine Frage ist nun, wie der genaue behördliche Weg aussieht, ob es so etwas wie ein Verfahren geben wird, in welchem Zeitraum sich die Prozedur erstreckt und ob es ratsam wäre, wenn ich Rat und Unterstützung bei einem Anwalt suche?
Ist die erste Anlaufstelle das Vormundschaftsgericht oder gibt es auch andere Möglichkeiten etwas in der Sache zu bewegen?

Danke nochmal,
juliet
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 20:53    Titel: Re: Bevollmächtigte beharrt auf ihrem Standpunkt Antworten mit Zitat

juliet03 hat folgendes geschrieben::

Ist die erste Anlaufstelle das Vormundschaftsgericht oder gibt es auch andere Möglichkeiten etwas in der Sache zu bewegen?

Sie können sich - wie ich bereits schrieb - vorab auch bei der Betreuungsstelle (bei der Gemeinde bzw. Landkreis) kostenlos beraten lassen. Dies halte ich für die beste Möglichkeit. Danach können Sie sich an das Vormundschaftsgericht wenden.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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