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Bankirrtum zu meinen gunsten?

 
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Roland Strycek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 12:47    Titel: Bankirrtum zu meinen gunsten? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Ich hab da mal ne Frage:
1991 hab ich mal ein Sparbuch eröffnet, doch dann bin ich umgezogen und wollte es wieder auflösen. weil das was gekostet hätte (Gebühren) hab ich das Sparbuch halt in eine Schublade gesteckt und vergessen - waren eh nur 50 DM drauf.
2003 hab ich ne Umschuldung gemacht, Lebensversicherungen gekündigt und meinen Kredit abbezahlt um mal endlich schuldenfrei zu sein. Dabei hat meine Bank mir angeboten auch das Sparbuch aufzulösen, weil die Banken untereinander keine Gebühren verlangen. Zu der Zeit war sehr viel Bewegung auf meinem Konto.
Im Juli 2005 rief mich ne Frau von der "Sparbuch-Bank" an, ihnen sei ein Fehler unterlaufen und auf dem Sparbuch seien über 900€ zuviel eingetragen gewesen. Ich solle das Geld zurückzahlen. Ich wollte erst mal mit meiner Bank sprechen. Die sagten - abwarten. Jetzt kommt ein Brief von der "Sparbuch-Bank" mit der Forderung und der Androhung gerichtlicher Zwangsmaßnahmen. Als Anlage soll eine Kopie der Sparbucheintragungen dabei sein - fehlanzeige, da war nichts. Nur ne Tabelle mit Kontobewegung stand im Brief. Zinsen von 1991 bis 2002 - für mich nicht nachvollziehbar.
Jetzt meine Frage:
Was ist, wenn die Bank das Geld schon 1992 eingetragen oder gebucht hat?
Verjährt sowas nicht nach 10 Jahren?
Mich wundert nur das Verhalten der Bank - erst ein hysterischer Anruf von ner Angestellten und dann ein fehlerbehafteter Drohbrief von der Zentrale ohne aussagekräftige Beweise.
Was meint ihr dazu?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in der Tat sehr ungewöhnlich. Das im Sparbuch ein falscher Betrag eingetragen ist, kommt vor. Das der Fehler nicht bei der Sparbuchauflösung auffällt ist fast unmöglich. Und das der Fehler 2 Jahre später auffällt ist fast undenkbar.

Waren im Sparbuch 50 DM eingetragen, so sieht die Sache anders aus:

Der Kunde kann nur 50 DM plus Zinsen beanspruchen. Der korrekte Betrag ergibt sich aus der verschickten Zinsstaffel. Die Bank hat aber 900 € überwiesen. Den Differenzbetrag kann die Bank wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.

Der Anspruch der Bank aus ungerechtfertigter Bereicherung ist 2003 entstanden. Eine verjährung liegt noch nicht vor. Hier sollte eine dreijährige Verjährung greifen.
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Roland Strycek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, klingt nicht so gut, aber warum stellt sich die Bank dann so komisch an? Ich will doch nur eindeutige Beweise haben. Jedenfalls hab ich auf den Bankbrief ein Antwortschreiben verfasst - geht das so? - Ich muss dazusagen, daß die Bank in ihren Brief beim Datum der Überweisung, 2005 statt 2003 geschrieben hat Frage

Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 16.9.2005.

Ich finde es verwunderlich, gleich in ihrem ersten Brief mit gerichtlichen Zwangsmaßnahmen zu drohen, ohne mir die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.

Zu ihrem Schreiben möchte ich im Folgenden Stellung nehmen:

1.Es fehlt die von ihnen bezeichnende Anlage - Kopie der Sparbucheintragungen.
Ich habe daher mein Girokonto (KtoNr. XXXXXXXX) bei der Raiffeisenbank XXXXXXXXX (BLZ XXX XXX XX) überprüft. Ab dem von ihnen bezeichneten Datum, bis heute sind keinerlei Überweisungen ihrerseits auf mein Konto zu verzeichnen.

2. Die Aufstellung des aufgelösten Sparbuchs ist für mich nicht nachvollziebar. Die Zinsen von über elf Jahren sind zusammengefasst. Wie setzen sich diese Zinsen und die Zinsabschlagzahlung zusammen?


Wie kann es sein, daß in einem Sparbuch "irrtümlich etwas eingetragen" wird? Spätestens bei der Sparbuchauflösung hätte ihnen doch auffallen müssen, daß sich zuviel Geld auf dem Sparkonto befindet, um das ich mich seit 1991 !!! nicht mehr gekümmert habe. Ich wollte das Konto damals schon auflösen, aber das hätte Gebüren gekostet, die ich vermeiden wollte. Darum wurde auch nie ein Freistellungsantrag gestellt, oder das Sparbuch zum Nachtrag der Zinsen vorgelegt. Meine Bank hatte mir 2003 im Zuge einer Umschuldung vorgeschlagen, das Konto für mich aufzulösen, da "bankintern" keine Gebüren berechnet würden.
Ist es normal bei Ihren Mitarbeitern, solche Fehler zu machen? Anscheinend ja, da die angegebene Anlage einfach vergessen, und bei dem von ihnen angegebenen Verwendungszweck mein Name falsch geschrieben wurde - Im Restlichen Brief jedoch zwei mal richtig.
Wenn jeder in senem Beruf solche Fehler macht, ist es nicht verwunderlich, daß wir in Deutschland über 5Mio. Arbeitslose haben.


Da ich lediglich einen Anruf von einer Frau XXXXXX (die ich nicht kenne) und einem Brief, der außer Drohungen keinerlei Beweise enthält, erhalten habe, muss ich wohl davon ausgehen, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit nur um ein Missverständnis handeln kann.


Sollten sie dennoch beweisen können, dass ich versehentlich zuviel Geld von ihrer Bank erhalten habe, bin ich selbstverständlich bereit, nach Prüfung der Rechtslage, auch ohne androhung von gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, das Geld in einer angemessenen Art und Weise zurückzuerstatten.

Ich verlange von ihnen als Beweise:

1. eine Kopie der Sparbucheintragungen (mit dem angeblichen Eintrag über € 933,13)
2. eine Kopie des Belegs der Überweisung


Mit freundlichen Grüßen



PS: Es könnte ein Entschuldigung Ihrerseits auch nicht schaden, da ich ja schon einmal Kunde ihrer Bank war und zumindest die Filliale in XXXXXXXXXX in angenehmer Erinnerung habe, und behalten möchte.


Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten Lachen
Kann man das so schreiben, weil wenn ich schon zahlen muß, will ich die erst mal etwas ärgern, und das Geld dann abstottern (so 30€-weise)
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es normal bei Ihren Mitarbeitern, solche Fehler zu machen? Anscheinend ja, da die angegebene Anlage einfach vergessen, und bei dem von ihnen angegebenen Verwendungszweck mein Name falsch geschrieben wurde - Im Restlichen Brief jedoch zwei mal richtig.
Wenn jeder in senem Beruf solche Fehler macht, ist es nicht verwunderlich, daß wir in Deutschland über 5Mio. Arbeitslose haben.


Finde ich völlig unpassend! Immer daran denken, dass dieses Schreiben einmal Gegenstand eines Rechtstreites werden könnte!

Immer schön sachlich bleiben!

D.
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Roland Strycek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 03:24    Titel: Antworten mit Zitat

also ich weiß nicht - versehentlich Geld aufs Sparbuch, im Brief versehentlich das falsche Buchungsdatum, versehentlich (oder absichtlich) die Anlage vergessen, meinen Namen versehentlich mal richtig, mal falsch geschrieben, eine Kopie der Überweisung hat auch gefehlt - vermutlich ein Versehen,
es würde mich nicht wundern, wenn die aus versehen die ganzen Unterlagen oder zumindest einen Teil davon entsorgt oder gelöscht haben

also für mich ist das schlicht und ergreifend Schlamperei.

Ich bin ja bloß froh, das es der Bank passiert ist und keinem Arzt, sonnst könnte noch jemand ernsthaften Schaden nehmen Sehr glücklich

Ich hab bei meiner Bank angerufen und den Brief mal vorgelesen. Man war begeistert von meiner Kreativität und Wortwahl. Die haben mir auch ein paar Tips gegeben was ich alles reinschreiben soll und so.
Man meinte ich solle den Brief ins Internet stellen - für andere zum übernehmen
Ich bin gespannt, wie die Vorstandschaft auf meinen Brief reagiert. Passieren dürfte eigentlich nichts, da ich ja bereit bin zu zahlen. Nur möchte ich halt erst mal ein paar Kopien von denen.

Ich könnte ja auch nen Brief schicken mit Vermerk: Anlage 900€ und das Geld dann versehentlich vergessen Winken (is nur n scherz)

wer wissen will, ob die Geschichte als Komödie oder Tragödie weitergeht, der soll mal kurz schreiben. Ich würde dann weiter berichten.

ansonnsten danke für eure Antworten.
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Passieren dürfte eigentlich nichts, da ich ja bereit bin zu zahlen


Du willst doch in Raten zahlen, also willst Du, dass die Bank Dir entgegen kommt! Und dann verärgerst Du mit Deinem Brief deren Sachbarbeiter?

Passieren könnte: Geld her, sofort, sonst Vollstreckung mit allem was dazugehört (Schufa)! Dann ist auch Deine jetzige Bank bestimmt nicht mehr begeistert!
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Roland Strycek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

also, zum einen:
Ich will den Brief direkt an die Vorstandschaft der Bank schicken, und nicht an einen Sachbearbeiter.

Zur Sicherheit überprüft vorher ein Rechtsanwalt den Sachverhalt und meinen Brief.
Ich hab gestern eine Bekannte kontaktiert, die als Rechtsanwaltsgehilfin arbeitet.
Ihr Boss ist spezialisiert auf Bankrecht. Der soll das mal abchecken.
Ich hab ja noch Zeit bis Ende nächsten Monats, bis dahin soll ich das Geld nämlich überweisen.

Außerdem hat die Bank ja mich verärgert, hätten die aufgepasst, wäre gar nichts passiert. Wieso soll ich jetzt Rücksicht auf deren Gefühle nehmen?
Es ist auch nicht so, daß mich die 900€ in den finanziellen Ruin treiben würden (das mit dem 30€-weist abstottern kam wohl etwas falsch rüber), wie gesagt - ich will nur etwas am System rütteln, und die etwas ärgern.
Ich werd deswegen schon nicht gleich ins Gefängnis müssen Geschockt


Zuletzt bearbeitet von Roland Strycek am 23.09.05, 10:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Roland Strycek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

ach ja, und nochwas - Das mit den 5Mio. Arbeitslosen lass ich weg, die können ja größtenteils nichts für ihre Situation - die sache mit dem Arzt find ich besser, ich glaube, ich schreib das so.
Sachlich bleiben muss ich auch nicht, ich bin ja keine Firma - ich darf nur keinen persönlich beleidigen.





....to be continued
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

data hat folgendes geschrieben::

Passieren könnte: Geld her, sofort, sonst Vollstreckung mit allem was dazugehört (Schufa)! Dann ist auch Deine jetzige Bank bestimmt nicht mehr begeistert!


Nein, keine Schufa. Zum einen hat der Kunde bei einem Sparbuch keine Schufa-Klausel unterschrieben. Zum anderen handelt es sich auch nicht um ein vertragswidriges Verhalten sondern um die Geltendmachung einer normalen zivilrechtlichen Forderung. Da darf die Bank keine Schufa-Meldung machen.
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nein, keine Schufa. Zum einen hat der Kunde bei einem Sparbuch keine Schufa-Klausel unterschrieben.


Sollte es soweit kommen, dass die Bank einen Titel erwirkt und den GV mit der Vollstreckung beauftragt, wird das dann nicht der Schufa gemeldet?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, die Titulierung oder Vollstreckung würde nur dann der Schufa gemeldet werden, wenn die Forderung aus einem Kredit stammt und bezüglich dieses Kredites eine Schufa-Klausel unterzeichnet wurde.

Lediglich die EV bzw. der Haftbefehl zur Erzwingung der EV würde gemeldet werden, da diese Information einem öffentlichen Register entspringt. Hier meldet aber nicht die Bank sondern die Schufa nutzt die Daten des Gerichts.
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Roland Strycek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
für alle Interessierten ein kleiner Zwischenbericht:
Den obigen Brief an meine Bekannte geschickt, die hat ihn ihrem Chef gezeigt - einige Sachen sind brauchbar - andere zu emotional - Ich soll erst mal eine Kopie der Sparbucheintragungen anfordern - dann sehen wir weiter.
Wenn sich herausstellt, daß Bewegung auf dem Kto. war (mehrere Einzahlungen, Abhebungen) sieht die Sache gut für mich aus. Die Bank muß nämlich erst einmal beweisen, daß das Geld nicht meins ist. Denn überwiesen haben die ja den Betrag, der im Sparbuch als Endbetrag eingetragen war.
Der Anwalt nimmt sich freundlicherweise der Sache an - netter Mensch - es ist doch schön wenn man Freunde hat Lachen. Er sagt, irgendetwas ist faul an der Sache, weil die Bank so reagiert hat (Nur Drohbrief ohne Beweise)
Bin gespannt, was weiter passiert.

cu.
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