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Schlussabnahme eines EFH

 
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Horst1
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 09:49    Titel: Schlussabnahme eines EFH Antworten mit Zitat

Trotz Architekt + zgl Bauleiter haben wir ca 6 Monate Bauzeitüberschreitung.
Haus steht in NRW.
z.Zt wird die Aussendämmung angebracht,Aussenanlagen nicht fertig, sonst ist alles fertig, wie z.B. Treppengeländer
Fragen:
1. Bei welchem Bauzustand kann die Schlussabnahme durch Bauordnungsamt beantagt werden? Was muss unbedingt fertig sein?
2. Welche Unterlagen müssen zur Schlussabnahme vorliegen?
3. Darf/kann man vor Schlussabnahme einziehen?
Vielen Dank im voraus
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Einziehen können sie wann sie wollen. Die Schlußabnahme würde ich beantragen, wenn das Gebäude den vorgaben aus der Buagenehmigung entspricht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Schlussabnahme kein Einzug!
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn dann passieren ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Baubehörde prüft, ob die in der Bauauflage enthaltenen Auflagen erfüllt sind. Vorher ist der Bau nicht freigegeben und es besteht eine Ordnungswidrigkeit. Wegen gravierender Fehler oder nicht Einhaltung der Vorgaben kann der Bau zum Einzug gesperrt bleiben.
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Von gravierenden Fehlern oder Nichteinhaltung von Bauvorschriften war hier doch nicht die Rede. Es wird noch an der Außendämmung gearbeitet und die Außenanlagen sind noch nicht fertiggestellt.

Darin liegt kein Grund, den Einzug in irgendeiner Form zu sanktionieren. Im übrigen dürfte sich die antragsgemäße Fertigstellung des Hauses mit jeder Ordnungsmaßnahme des Bauamts überschneiden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür gibt es Rohbauabnahme, Zwischenabnahme und Schlussabnahme. Es kann somit eine Teilabnahme erfolgen
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 08:22    Titel: erst Fertigstellungsabnahme dann Einzug Antworten mit Zitat

Bei der fetrtzigstellungsabnahme nmüssen alle erforderlichen Fachunternehmerbescheinigungen vorliegen. Auch die über den Wärmeschutz. Weioetrhi muss dass haus soweit fertiggestellt sein, dass es sicher benutzbar ist. Hierzu gehört ebenfalls eine fertige Isolierug. Ein vorzeitiger Einzug kan zu einer Nutzungsuntersagung und zu einem empfindlichen Bußgeld führen. (Siehe BauO)
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bauaufsichtsbehörde kann auf Antrag eine vorzeitige Benutzung zulassen, wenn Sicherheitsbedenken nicht bestehen. Die erforderllichen Unterlagen gehen im übrigen normalerweise aus der baugenehmigung hervor (evtl. auch kleingedruckt). Ansonsten, ein Anruf bei der Bauaufsicht und Sie bekommen mit Sicherheit erschöpfend Auskunft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

"BGB" erzählt auch hier wieder Mist
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