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Eintrag in Schulakte

 
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Marion
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 09:59    Titel: Eintrag in Schulakte Antworten mit Zitat

Hallo!
Die Religionslehrerin meines Sohnes wirft ihm vor,sich gewalttätig einem Mitschüler gegnüber verhalten zu haben!Diese Aussage alleine ist schon eine Frechheit!
Meine Frage:Müssen Eltern über einen Eintrag in die Schulakte informiert werden und wenn ja in welcher Form?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 11:21    Titel: Re: Eintrag in Schulakte Antworten mit Zitat

Marion hat folgendes geschrieben::
Die Religionslehrerin meines Sohnes wirft ihm vor,sich gewalttätig einem Mitschüler gegnüber verhalten zu haben!Diese Aussage alleine ist schon eine Frechheit!


Sicher. Es ist ja bekannt, daß Religionslehrerinnen ständig unwahre Anschuldigungen gegen völlig pazifistische kleine Engel in Schulakten schreiben. Ein Skandal, zu dem die Medien schon seit Jahrzehnten aus Rücksicht auf den Papst schweigen.
_________________
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Petra L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marion,

ich befürchte dass Sie in diesem Forum leider keine vernüftige Antwort erhalten werden, dies umso mehr wenn ich die von Ironie triefende Antwort von Herrn Schaffrath lese.

Nach meinem Kennnisstand müsste in den Schulgesetzen des entsprechenden Bundesland verankert sein, wie mit einem Eintrag in die Schulakte verfahren wird.

In welchem Bundesland wohnen Sie denn?

Die Aufsichtsbehörden und in der Regel auch die Landeselternsprechervertretung müsste Ihnen Auskunft geben können.

Sie können mich aber auch gerne per Mail kontaktieren. Vielleicht kann ich Ihnen weiterhelfen.


Meine mail-Adresse lautet: Petra072@web.de

Liebe Grüsse

petra L.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 21:21    Titel: Re: Eintrag in Schulakte Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Marion hat folgendes geschrieben::
Die Religionslehrerin meines Sohnes wirft ihm vor,sich gewalttätig einem Mitschüler gegnüber verhalten zu haben!Diese Aussage alleine ist schon eine Frechheit!


Sicher. Es ist ja bekannt, daß Religionslehrerinnen ständig unwahre Anschuldigungen gegen völlig pazifistische kleine Engel in Schulakten schreiben. Ein Skandal, zu dem die Medien schon seit Jahrzehnten aus Rücksicht auf den Papst schweigen.


Hallo Michael!
Woher kommt diese Ironie?Wie heißt es so schön von den betroffenen Hunden die bellen?!ILehrer brauchen Unterstützung und Fairness im Alltag mit den Kindern-keine Frage.Aber ich erwarte auch einen fairen Umgang den Kindern gegenüber-wofür sonst eine pädagogische Ausbildung,wenn nicht sinnvoll angewendet?Hier noch einige genauere Informationen zu den Vorkommnissen:
Mein Sohn besucht die 6.Klasse eines Gymnasiums.Die Gemeinschaft ist eigentlich eine sehr gute.Kleinere Reibereien unter den Schülern kommen natürlich trotzdem vor.Was aber auch gut ist,denn nur auf diesem Weg lernen die Kinder mit Konflikten umzugehen!Manchmal wird dafür die Hilfe eines Pädagogen benötigt,der auf entsprechende Situationen einzugehen vermag!Naja,manchmal vielleicht zuviel verlangt-gerade in Religion!Übrigens ist mein Sohnemann weder unsozial noch gewalttätig ,worauf auch seine Note 1 in Sozialverhalten schliessen lässt.Mit freundlichem Gruß Marion---
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 04:47    Titel: Antworten mit Zitat

"Eintrag in die Schulakte" scheint mir keine förmliche Ordnungsmaßnahme zu sein, zumindest ist die Sanktion in § 14 ASchO (für NRW; die Regelungen sind dem Grunde nach in den Bundesländern sehr ähnlich) nicht genannt. Also gibt es auch kein förmliches Verfahren, an dem die Eltern zu beteiligen wären und auch keine förmliche Mitteilung an die Eltern.

Birnbaum
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also,
da Lehrer von Natur aus nicht bösartig sind, wird es wohl auch einen Grund für diesen Eintrag geben. Sei es ein Missverständnis.

Um dahinter zu kommen, sollte man sich vielleicht mal mit der Lehrerin in Verbindung setzen und sich nicht nur die Version des lieben Filius' anhören.

Soweit ich weiß, ist der Eintrag in die Schulakte etwas, das nicht zu den allgemein geregelten Ordnungsmaßnahmen gehört, weshalb es wohl auch keine Pflicht gibt, Eltern darüber zu informieren.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 18:37    Titel: Re: Eintrag in Schulakte Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
[Hallo Michael! Woher kommt diese Ironie?Wie heißt es so schön von den betroffenen Hunden die bellen?!I


Ach, wollen Sie mich jetzt als Lehrer "enttarnen"?
Es macht sich nie gut, Kritiker als "Angehörige der Gegenseite" zu brandmarken.

Es scheint auch gerade im Forum Schulrecht gang und gäbe zu sein, daß Vorwürfe gegen Lehrer kritiklos hingenommen werden, bei Vorwürfen an die Eltern hingegen sich gleich Empörung breit macht. Das ist keine Diskussionskultur, sondern Pflege von Feindbildern, die besser in ein "Lehrerhasserforum" gehört.

Abgesehen davon habe ich mich hauptsächlich daran gestört, daß die Fragestellerin in ihrer Formulierung "Diese Aussage alleine ist schon eine Frechheit" nicht erkennen ließ, daß sie sich differenziert mit dem vorliegenden Vorwurf gegen ihr Kind auseinandergesetzt hat.
Wer Vorwürfe pauschal mit "mein Kind würde dies und jenes niemals tun" abtut, tut niemandem einen Gefallen - nicht sich selbst, nicht den Lehrern und auch nicht dem Kind.
_________________
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Petra L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 30.10.04, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marion,

nach meinen Erfahrungen dürfen Eltern Einsichtnahme in die Schülerakte ihres Kindes nehmen.

Über die Unterlagen müssen Ihnen nach meinem Kenntnisstand auch Kopien angefertigt werden, wenn Sie das wünschen.

Liebe Grüsse

Petra L.
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Leo
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Petra L. hat folgendes geschrieben::


nach meinen Erfahrungen ...

nach meinem Kenntnisstand ...



Und ich Dummkopf habe gedacht, Marion hätte nach der Rechtslage gefragt!

Gast B
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Petra L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 31.10.04, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leo,

ob Sie ein Dummkopf sind kann ich nicht beurteilen, da müssen Sie sich auf Ihre eigene Selbsteinschätzung verlassen.

Wenn Sie allerdings die Forumsregeln gelesen hätten, wäre es für Sie nachvollziebar warum ich, sagen wir einmal, eher vorsichtig geantwortet habe.

Gruß

Petra L.
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