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person A kauft bei unternehmen B ein Navigationssystem und lässt es von dieser firma auch einbauen.
funktion wird nach einbau von unternehmen B getestet (gehört zum service...) und das gerät funktioniert angeblich einwandfrei.
person A: holt den wagen ab und bezahlt
nun fällt person A der als außendienstler tätig ist auf das die navigation anscheinend nicht vernünftig arbeitet und reklamiert diesen fehler.
kann person A seine verluste die durch die nichtannahme von kundenbesuchen (durch die fehlfunktion der navi) irgendwie beim unternehmen geltend machen? wenn ja, wie genau?? _________________ the world is your's
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