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Hund alleine zu Haus

 
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Iceman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 14:07    Titel: Hund alleine zu Haus Antworten mit Zitat

Kann mir bitte jemand eine Auskunft geben.
Wie verhaelt es sich, wenn ein Hund, wegen Schichtarbeit, alleine zu Haus ist und dann die ganze Zeit jault, egal ob morgens mittags oder abends, sogar nachts geht es rund.
Der Tierschutzverein und das Veterinäramt sagen, solange das Tier nicht misshandelt wird und regelmaessig sein Futter erhält, können die nichts machen. Aber hat man als Nachbar denn überhaupt keine Rechte???
Danke für jede Hilfe.
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steuermann
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt schon diverse Urteile, wonach ein Hund täglich nur ein oder zwei Stunden bellen darf. Wieweit das realistisch ist, ist eine andere Sache.
Jedenfalls muss man es nicht hinnehmen, wenn Nachbars Hund permanent jault oder bellt.

Am besten erstmal den Vermieter oder Hausverwalter ansprechen (wenn es keine direkte Lösung mit dem Nachbarn gibt). Der muss sich darum kümmern. Wenn das friedlich nicht klappt, muss man als Beweismittel für das Gericht wohl auch ein Tagebuch führen, wann der Hund Lärm gemacht hat.

Gruß
steuermann
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Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich musst du nicht dulden, dass Nachbars Hund stundenlang jault. Aber sollten entsprechende Anzeigen nicht besser das letzte Mittel sein, wenn alle anderen versagen?

Hast du denn schon mal mit dem Nachbarn darüber gesprochen? Er ist ja außer Haus, wenn der Hund jault. Weiß der überhaupt, wieviel Krach der Hund schlägt?

Normalerweise kann ein Hund problemlos bis zu 9 Stunden alleine zu Hause bleiben, wenn er danach immer dabei und in Action ist. Schläft er halt und dass da ein Hund in der Wohnung ist merkt man erst dann, wenn man an 'seine' Wohnungstür poltert.

Aber manche Hunde haben damit Probleme. Entweder, weil sie verzogen sind oder, häufiger (besonders bei ehemaligen Tierheimhunden), weil sie sich verlassen fühlen. Die denken dann, die Herrschaft käme nie, nie wieder zurück und jaulen natürlich gottserbärmlich. Oft kann man etwas dagegen tun, wenn man das weiß. Geht nicht von jetzt auf gleich, aber doch so, dass in absehbarer Zeit weitgehend Ruhe ist. Manchmal aber hilft es nur, den Hund in Abwesenheit in nette Betreuung zu geben.

Wie gesagt, ich halte es für besser, erst mal mit dem Nachbarn freundschaftlich über das Problem zu sprechen und ggf. mal nachzufragen, was ihm denn so für Lösungsvorschläge einfallen.
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Schnüffelnase
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Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab da mal eine generelle Frage zu. Wie lange darf ein Hund allein sein? Situation ist die ein Hund im Keller eingesperrt.....wie lange darf er dort am Stück eingesperrt sein?
Ein Hund an einer kurzen Leine im unbezaunten Garten an einer Hundehütte festgemacht. Wie lange darf so etwas (finde beide Situationen unmöglich) gemacht werden.

Für ne Antwort wäre ich sehr dankbar, will versuchen etwas zu unternehmen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschhuv/index.html

Interessant für dich dürften § 2, § 5 und § 7 sein.

Wird dagegen verstoßen, muss einer Anzeige beim Veterinäramt nachgegangen werden

Das dürfte erst mal reichen.
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Spurensucher
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,...

das Thema interessiert mich auch, und ich hab direkt mal diesen Link angeklickt.
Allerdings hilft mir das nicht wirklich weiter,...
da steht unter anderem......

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.



Was bedeutet dann genau ..."ausreichend" .....Auslauf im Freien?
Und wie wird genau festgelegt wieviel man einem Hund eines bestimmten Alters, und einer bestimmten Rasse an Auslauf und Spozialkontakten mindestens gewähren muß?
Mir ist das klar, das ein bewegungsfreudiger, tempramentvoller junger Hund mehr Auslauf benötigt, als z.B. ein alter, gemütlich gewordener Dackel,....
aber es gibt ja leider auch Hundehalter, die glauben, dass es mit ner halben Stunde an der Leine auch getan ist. Mit den Augen rollen
Wer beurteilt also letztendlich, auf wieviel Auslauf ein Hund genau genommen ein Recht hätte?
Und wo könnte man sich da informieren, wenn man einen Fall kennt, bei dem der Hund mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit gar keinen Auslauf, oder aber zumindest viel zuwenig bekommt?
Danke schonmal
Gruß Spurensucher
Winken
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Schnüffelnase
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Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschhuv/index.html

Interessant für dich dürften § 2, § 5 und § 7 sein.

Wird dagegen verstoßen, muss einer Anzeige beim Veterinäramt nachgegangen werden

Das dürfte erst mal reichen.


Um eine Anzeige zu machen müssen konkrete Beweise vorliegen (Fotos o.ä.) oder reicht es einen begründeten Verdacht zu haben?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, Schnüffelnase,

ein Verdacht nach bestem Wissen und Gewissen reicht vollkommen aus. Bedenke, du musst nicht den Beweis erbringen, den Beweis erbringt das Veterinäramt - indem es die Sache untersucht. Und ob du ernst zu nehmen bist oder (was ja auch vorkommt) nur jemanden anschwärzen willst, das merken die. Und wenn du einen begründeten Verdacht hast und denen das - am besten persönlich, ansonsten per Telefon, Anzeige ggf schriftlich nachreichen, wenn die das wollen - im Gespräch mitteilst, dann werden die sich schon drum kümmern.

Ich denke, einen Hund an einer kurzen Gassi-Leine vor der Hütte anzubinden, ist ganz klar nicht erlaubt. Wenn du nicht genau weißt, was nun erlaubt ist oder nicht, dann sag einfach, wo du Bedenken hast, und die werden dir dann sagen, ob man das darf oder nicht. Niemand wird es dir übel nehmen, wenn du nicht so genau Bescheid weißt; für das genau Bescheid wissen sind ja andere da, die Fachleute. Also - ran an den Speck. Deswegen tut dir keiner was.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, Spurensucher,

wie du schon sagst, kommt auf die Rasse und aufs Alter an. Auskunft und Rat bekommst du vom Tierarzt, von einem anerkannten Tierheim oder vom Veterinäramt.
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