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Deutsche Rechtsschutzversicherung im Ausland (Russland)

 
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Olessia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 18:32    Titel: Deutsche Rechtsschutzversicherung im Ausland (Russland) Antworten mit Zitat

Ihr Lieben,

ich muss gelegentlich nach Russland reisen (geschäftlich und privat, habe dabei meinen festen Wohnsitz in Deutschland, kann auch sein, dass ich in Russland einen Job bekommen, den festen Wohnsitz in DE aber behalte) und nun bin ich ganz verlegen bezüglich dessen, ob deutsche Rechtsschutzversicherungen für Russland auch gelten. Wird Russland als europäisches Land angesehen? Gibt es Versicherungen, die für länger als sechs Wochen gelten? Vor allem ist für mich Privatrechtsschutz, inklusiv Verwaltungsrechtsschutz in Russland wichtig.

Könnte mir jemand eventuell eine Versicherung empfehlen? Ich befinde mich jetzt im Ausland und kann bei Deutschen Vertretern leider nicht anrufen, und meine Mails haben Versicherer kaum beantwortet (30 Stück hab ich verschickt).... bin für alle möglichen Tipps superdankbar
o.


Zuletzt bearbeitet von Olessia am 27.09.05, 19:44, insgesamt 3-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Deutsche Rechtsschutzversicherungen gelten üblicherweise nur für Auslandsreisen und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten, wenn der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, also zum Beispiel ein Rechtsstreit mit einem Hotel, einer Autovermietung o.ä. Wenn Sie in Rußland leben und arbeiten, ist eine deutsche Rechtsschutzversicherung m. E. nach sinnlos, weil nicht zur Leistung verpflichtet.
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Olessia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre zügige Antwortm nun verstehe ich mehr!

Ich glaube, ich habe mich nicht ganz präzis ausgedrückt. Meinen festen Wohnsitz habe ich in Düsseldorf, ich bin auch deutsche Staatsbürgerin. Nach Russland reise ich gelegentlich privat oder geschäftlich und verbleibe dort, je nach dem Typ des Visums, drei oder sechs Monate, danach muss ich nach russischen Gesetzen ausreisen. Wenn dort Rechtsstreitigkeiten auftreten, mit Dienstleistern oder auch wegen der Erbe, sollte das von Rechtsschutzversicherung doch bezahlt werden, oder? Auxilia bietet beispielsweise Schutz auch für dienstliche Reisen, schreibt aber nicht wie lange und ich verstehe immer noch nicht, ob Russland als Europa angesehen wird oder eben nicht und wie es auch im Falle Erbe geregelt wird.

Mit dem Jobangebot ist das noch nicht so ganz aktuell, aber auch in dem Falle werde ich in Deutschland angemeldet bleiben.

Ganz wichtig wäre es für mich zu verstehen, ob Verwaltungsschutz für Russland gilt oder nicht. Ich möchte nämlich irgendwann, - entweder bei der russischen Botschaft in Deutschland oder bei einer Ausländerbehörde in Russland, - einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis (oder sogar direkt auf den Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit stellen, was aus bestimmten Gründen einfacher sein kann, man braucht in beiden Fällen beim Stellen des Antrages keinen festen Wohnsitz in Russland) und für eventuelle Streitigkeiten möchte ich versichert sein. Generell ist Russland ein Desaster bei allem, wo es um Behörden und Justiz geht.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung bzg. einer oder mehrerer dieser Angelegenheiten.
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