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Nebenkostenerhöhung da Grundsteuer vergessen

 
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bgrenz
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 07:46    Titel: Nebenkostenerhöhung da Grundsteuer vergessen Antworten mit Zitat

Hallo,
meiner Vermieterin ist bei der Nebenkostenabrechnung aufgefallen, dass sie vergessen hat die Grundsteuer einzurechnen. Nun möchte sie von 01/2004 bis 09/2005 eine Nachzahlung von ca. 20 EUR pro Monat und ab 1.10.05 die Nebenkosten erhöhen.
Im Mietvertrag ist die Grunsteuer aber bei den Nebenkosten mit aufgeschlüsselt.

Kann sie so einfach eine Nachzahlung fordern? Ist das nicht ihr Problem, wenn sie mit den vereinbarten Nebenkosten die Grundsteuer nicht decken kann??

Vielen Dank für die Hilfe.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist ob eine Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Davon hängt ab ob überhaupt nachgefordert werden kann. Ist eine Pauschale vereinbart kann weder der Mieter noch der VM etwas nachfordern bzw. auszahlen lassen. Bei Vorauszahlungen muss der VM innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres abrechnen wenn er noch etwas nachfordern will. In dieser Abrechnung kann dann die fehlende Grundsteuer mit eingerechnet werden, da im Mietvertrag vereinbart. Ist die Abrechnung allerdings schon erstellt und vom VM akzeptiert, dürfte es für den VM schwer werden diese nochmals zu korrigieren.
Unabhängig davon kann die Nebenkostenpauschale/vorauszahlung ab dem 1.10 um den Betrag der Grundsteuer erhöht werden, da diese Kosten ja im Mietvertrag vereinbart wurden.
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bgrenz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wo sehe ich denn genau ob eine Pauschale oder eine Vorrauszahlung für die Grundsteuer vereinbart wurde? Oder gilt das immer allgemein für die Nebenkosten?
Also Heizkosten z.Bsp müsste ich nachzahlen.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt für die Nebenkosten allgemein, das dürfte im Mietvertrag vereinbart sein ob es sich dabei um eine Pauschale oder Vorauszahlung handelt.
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