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Befangenheit des Richters

 
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privat99
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Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 12:33    Titel: Befangenheit des Richters Antworten mit Zitat

Meine Frage:
Bei einem laufenden Scheidungsverfahren kommt es zu sehr einseitiger Anhörung und Beweisannahme durch einen Familienrichter. Der Fall steht kurz vor der schriftlichen Urteilssprechung. Es geht um die Entschädigung eines nicht unerheblichen Geldbetrags, der durch Familienmitglieder ausgesagt wurde, vom Richter auch ohne weitere Überprüfung der Fakten (Belege) anerkannt wird.
Der eigene Anwalt hat mehr oder minder aufgegeben und sieht nur noch eine Chance in der nächst höheren Instanz (OLG?).
Dieser Weg ist aus finanziellen Gründen nicht mehr gangbar.

An wen kann man sich in solch einem Fall wenden.
Wer prüft solch einen Fall auf Einseitigkeit/ Befangenheit des Richters?

Bitte um Rat - es eilt !!!
Danke.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Befangenheit: Der Spruchkörper, dem der Richter angehört, ohne den Richter.

Besteht das Gericht nur aus einem Richter (!) si entscheidet ein anderer Richter des jeweiligen Gerichtes.

Dazu braucht es aber einen besseren Grund als ein geistloses "Menno, der Richter scheint den anderen Recht geben zu wollen."
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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