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greghead Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 15.10.05, 14:20 Titel: Zu welchem Zeitpunkt ist ein Studium beendet? Mit Abgabe DA? |
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Hallo,
wann gilt ein Studium bzw. die Ausbildung als beendet?
- Wenn man die Diplomarbeit abgibt?
- Wenn die Note der Diplomarbeit festeht? (bekommt man ja so eigentlich nicht mit)
- Wenn man sein Diplomzeugnis bekommt?
- Wenn das Semester in dem man seine Diplomarbeit beendet hat vorbei ist?
Es geht hier um die Zahlung einer Waisenrente bzw. auch anderen arten von Zahlung vom Staat.
am besten, wenn es irgendwo zu finden ist, auch mit §§
danke |
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ManuelB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.04.2005 Beiträge: 27
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Verfasst am: 16.10.05, 20:32 Titel: |
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Normalerweise ist das Studium dann beendet, wenn man sich exmatrikuliert hat.
(Exmatrikulieren muss man sich nicht nur beim Studienabbruch, sondern auch beim regulären abschließen des Studiums).
Eine Exmatrikulation erfolgt nur in begründeten Ausnahmen während des Semesters, ansonsten zum Semesterende.
Nach Beantragen der Exmatrikulation bekommt eine Exmatrikulationbescheinigung zugeschickt, in das Studienende drin steht. |
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greghead Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 16.10.05, 21:37 Titel: |
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Ok, und bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation hat man Anspruch auf eben Waisenrente und Kindergeld im Rahmen der Ausbildung oder?
Darum gehts mir gerade, ich dachte das es bis zur Exmatrikulation gilt, und nicht bis Abgabe der DA, zu dem Zeitpunkt weis man ja noch nicht ob man bestanden hat. |
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ManuelB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.04.2005 Beiträge: 27
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Verfasst am: 17.10.05, 08:52 Titel: |
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Ok, und bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation hat man Anspruch auf eben Waisenrente und Kindergeld im Rahmen der Ausbildung oder?
Ja, außer Dein eignes Einkommen übersteigt die Freibeträge bei Waisenrente und Kindergeld. |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 30.11.05, 15:33 Titel: |
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Mit der Abgabe der DA hat das reichlich wenig zu tun. Du kannst schließlich auch Deine DA schreiben und abgeben und im nächsten Semestern noch fehlende Prüfungen absolvieren. |
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oklaf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 30.11.05, 23:01 Titel: |
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pandor hat folgendes geschrieben:: | Mit der Abgabe der DA hat das reichlich wenig zu tun. Du kannst schließlich auch Deine DA schreiben und abgeben und im nächsten Semestern noch fehlende Prüfungen absolvieren. |
Ja, aber auch nur dann wenn das in der PO so erlaubt ist! |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 01.12.05, 16:39 Titel: |
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...bei mir zum Glück schon! Schreibe gerade daran und werde im nächsten Semester noch ca. 5 (!) Prüfungen absolv. müssen |
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rettich FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 02.12.05, 18:16 Titel: |
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Aus eigener Erfahrung (und ohne jetzt eine Belegstelle nennen zu können):
Der Anspruch endete mit dem Monat, in dem ich das Ergebnis der Arbeit erfuhr. Das stand auch irgendwo in den Papieren, die ichvon der BfA regelmäßig bekam.
Wenn nach der Abschlußarbeit noch weitere Prüfungsleistungen zu erbringen sind, dürfte der Anspruch vermutlich enden, wenn man die Gesamtnote erfährt (und damit weiß, ob man bestanden hat oder nicht).
Ansonsten einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter fragen. |
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lili107 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.08.2005 Beiträge: 50
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Verfasst am: 19.12.05, 23:21 Titel: |
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Weiß einer wie das bei Jura funktioniert? Ich mache gerade Examen als Freischuss und habe dann noch ggf. die Möglichkeit nachzubessern... kann ich dann noch eingeschrieben bleiben? Oder wird man automatisch exmatrikuliert, wenn man das Stex in der Tasche hat? |
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