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Kaution in Raten

 
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Lyrisches_Ich
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 15:27    Titel: Kaution in Raten Antworten mit Zitat

Hallo!

Kann ein Vermieter entgegen den Bestimmungen des § 551 BGB (u.a.: Mieter darf die Kaution in 3 Raten zahlen etc.) die fällige Mietkaution auf einen Schlag, fällig zum Einzugsdatum, verlangen?
Klar, in § 551 steht auch, dass jede abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist, aber das Gesetz bringt einem ja nicht viel, wenn der Vermieter der Ansicht ist "Kohle her, oder ihr kriegt die Wohnung nicht!", da im vorliegenden Fall auch im Mietvertrag zur Kaution eine Komplettzahlung vor Einzug/Wohnungsübergabe vermerkt ist.

Mal angenommen, der VM würde sich dagegen sträuben, eine Ratenzahlungsvereinbarung hinsichtlich der Mietkaution einzugehen und dem Mieter den Einzug versagen - könnte man auf sein Recht beharren und sogar darauf klagen, in die Wohnung einziehen zu dürfen?

(Reine Interessefrage, zum Glück (!) stecke ich nicht in der Situation Smilie )

Danke im Voraus.

mfg, Lyrisches Ich
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