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Anmeldungsdatum: 22.09.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Bad Saulgau
Verfasst am: 22.09.05, 20:58 Titel: DRINGEND!!! Klage gegen GEZ???
Zu meiner Lage:
Ich bin 17 Jahre jung und habe im September meine Ausbildung begonnen (verdiene 600 € brutto). Jetzt kommen die sch**** A****löcher der GEZ und wollen mir monatlich 17 € für meinen Fernseher berechnen (und für September soll ich auch noch nachzahlen)!!!
Das kann doch nicht sein, dass ich als Minderjähriger in der Ausbildung GEZ-Gebühren für ein TV-Gerät bezahlen muss, das in meinem Zimmer (in der Wohnung meiner Eltern (ich wohne nicht allein))steht und noch nicht mal an einem eigenen Kabelanschluss angeschlossen ist (der Anschluss der Eltern)!!!
Jetzt habe ich 1 Woche Zeit und muss wissen, ob dies rechtlich ok ist? Wenn ja, wo kämen wir denn da hin?!
Die wollen ja auch noch, dass ich (ohne Ankündigen!) Gebühren von Anfang diesen Monats nachzahle.... wo gibts denn sowas?!
Jetzt möchte ich Klage einreichen um eine GEZ-Befreiung zu erzielen solang ich zuhause wohne bzw. keinen eigenen Kabelanschluss benutze (zumal auf der REchnung für den TV der Name meines Vaters steht, also der auf ihn läuft!!!)!
´Bitte um schnelle Antwort... danke! [/b] _________________ LUCKY STRIKE
Sonst nichts.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.09.05, 09:00 Titel: Re: DRINGEND!!! Klage gegen GEZ???
LuckyStrikeSlv hat folgendes geschrieben::
Das kann doch nicht sein, dass ich als Minderjähriger in der Ausbildung GEZ-Gebühren für ein TV-Gerät bezahlen muss, das in meinem Zimmer (in der Wohnung meiner Eltern (ich wohne nicht allein))steht und noch nicht mal an einem eigenen Kabelanschluss angeschlossen ist (der Anschluss der Eltern)!!!
§5 I RGebStV: "[...] Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt."
Umkehrschluß: Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz übersteigt
LuckyStrikeSlv hat folgendes geschrieben::
Die wollen ja auch noch, dass ich (ohne Ankündigen!) Gebühren von Anfang diesen Monats nachzahle.... wo gibts denn sowas?!
§4 I RGebStV: "Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird."
Klage gegen den RGebStV? Viel Vergnügen... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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§4 I RGebStV: "Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird."
Gilt das auch für eine Sat-Antenne???
Also ich meine nur die Schüssel die noch am Haus ist?
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