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Herr X wohnt in A. Er ist Freiberufler und arbeitete bis zum Sommer vor einem Jahr die meiste Zeit in den Büroräumen seines Hauptauftraggebers in B. War also tagsüber meist nicht in A. Doch im Sommer 2004 ändert sich die Situation von Herrn X. Er verliert seinen Hauptauftraggeber und arbeitet damit auch nicht mehr in B. Sondern nur noch im Home-Office in A, wo er auch wohnt. In den Folgemonaten gibt es Spannungen mit seinen Vermietern, die im Stockwerk darüber wohnen. Der Trittschall vom Stockwerk darüber ist sehr laut, da das Haus alt ist und sehr schlecht isoliert. Das Kellergeschoss wird von den Vermietern als Werkstatt genutzt. Diese liegt direkt unter seinem Wohnzimmer. Wenn dort gearbeitet wird (Hämmern, Sägen, Schleifen, etc), kann Herr X, der kreativ tätig ist, sich nicht konzentrieren. Trotz mehrmaliger Bitte, diese Arbeiten, die laut sind, im Vorfeld anzukündigen, damit Herr X sich darauf einrichten kann, kündigen die Vermieter vorhersehbaren Lärm nicht an. "Es sei ja auch nicht selbstverständlich, dass Herr X jetzt tagsüber auch zuhause ist, da er nun in der Wohnung sein Büro hat."
Frage: Kann der Vermieter verlangen, dass Herr X sein Büro außerhalb der Wohnung hat? Zumal er mietvertraglich ja eine Wohnung vermietet und kein Büro.
2. Frage: Kann der Mieter aufgrund der Lärmbelastung die Miete mindern?
Ich vermute mal es handelt sich um ein 2 Familienhaus in dem der VM mit drin wohnt, dann sollte Herr X aufpassen was er macht. Sonst bekommt er einfach von seinen VM die Kündigung wenn X zu forsch auftritt und zuviel fordert. Dabei verlängert sich zwar die Kündigungsfrist um 3 Monate aber gegen die Kündigung ist nicht wirklich was zu machen.
Verlangen kann der VM es nur wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt in dem kein Gewerbe erlaubt ist, dann dürfte allerdings die Gewerbeaufsicht auch stress machen. Ansonsten nur wenn der Publikumsverkehr zu gross ist.
Wegen dem Lärm müsste geprüft werden ob die Schallisolierung noch auf dem Stand ist zu der das Haus errichtet wurde, sollte dem so sein kann keine Miete gemindert werden.
Das grösste Problem würde die erleichterte Kündigung durch den VM sein, falls 2-Familien-Haus.
Im Grossen und Ganzen kann ich mich Strider anschliessen- ausser: Freiberufler (besonders kreative) haben kein Gewerbe angemeldet, damit gibts demnach kein Problem.
Zur Einlassung des VM: den geht das gar nichts an, wie oft und wie lange der Mieter in seiner Wohnung ist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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