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Verfasst am: 11.10.05, 09:43 Titel: Dürfen Vers. Gegenangebote einholen und danach abrechnen?
Wenn am Auto durch einen Unfall ein Schaden entsteht, kann man der gegnerischen Versicherung ja einen Kostenvoranschlag schicken, um nach diesem abzurechnen (weil sich eine Reparatur z.B. nicht lohn). Dürfen Versicherungen einfach ein Gegenangebot einholen, in welchem die gleichen Arbeiten weniger kosten und dann nach diesem Kostenvoranschlag abrechnen? Die Werkstatt, welche die Arbeiten billiger ausführen würde, hat das beschädigte Auto nicht mal gesehen! Besagt nicht das so genannte Porsche-Gesetz, dass die Abrechnung nach Kostenvoranschlag zu erfolgen hat, solange sich der Kostenvoranschlag des Geschädigten im wirtschaftlichen Rahmen hält? Oder muss man die Minderung des Kostenvoranschlages hinnehmen?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 11.10.05, 19:11 Titel:
Ja warum sollen die das nicht dürfen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß in so einem Fall der Kostenvoranschlag oftmals etwas günstiger für den Versicherungsnehmer ausfallen. Vor diesem schützt sich die Vresicherung, indem sie ein eigenes Gutachten erstellt. Da ist nichts verwerfliches zu erkennen.
Verwerflich ist ja bestimmt nicht, aber wie kann eine Werkstatt einen Preis für Lackschäden angeben, wenn diese die Schäden nicht einmal besichtigt hat?
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