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Verfasst am: 29.09.05, 08:24 Titel: Wasserschaden bei Auszug aus Mietwohnung
Wir haben vor wenigen Tagen unsere Küche/Spüle/Wasserhahn abmontiert. Als wir gestern Abend in die Mietwohnung zurückgehrten mussten wir feststellen, dass Wasser aus der Leitung getropft war. Leitung wurde abgedreht , wohl nicht festgenug so dass eine geringe Menge 300-350 ml Wasser herauströpfelte aber genügend um das Echtholzparkett ( Fläche circa 1qm) aufquellen zulassen. Abwesendheit in z.Z. unbewohnter Mietwohnung 36 Stunden. Wir sind die Mieter und haben eine Haftpflicht. Wie stehen die Chancen, dass die Versicherung den Schaden reguliert?
Danke. _________________ Huron
Verfasst am: 29.09.05, 08:37 Titel: Re: Wasserschaden bei Auszug aus Mietwohnung
badaxe62 hat folgendes geschrieben::
Wie stehen die Chancen, dass die Versicherung den Schaden reguliert?
Wie sieht es mit einer Hausrat aus? Normalerweise sind bei einem Umzug beide Wohnungen für einen Zeitraum von max. 2 Monaten versichert. Ist im §11 der Bedingungen nachzulesen. Da e sich um eine Mietwohnung handelt, gehe ich davon aus das die Haftpflicht den Schaden nicht übernimmt, siehe auch §4 Ausschlüsse Punkt 6a.
Verfasst am: 29.09.05, 08:50 Titel: Re: Wasserschaden bei Auszug aus Mietwohnung
Eifeler hat folgendes geschrieben::
badaxe62 hat folgendes geschrieben::
Wie stehen die Chancen, dass die Versicherung den Schaden reguliert?
Wie sieht es mit einer Hausrat aus? Normalerweise sind bei einem Umzug beide Wohnungen für einen Zeitraum von max. 2 Monaten versichert. Ist im §11 der Bedingungen nachzulesen. Da e sich um eine Mietwohnung handelt, gehe ich davon aus das die Haftpflicht den Schaden nicht übernimmt, siehe auch §4 Ausschlüsse Punkt 6a.
Hausrat geht wahrscheinlich nicht wegen grober Fahrlässigkeit
Na hier herrscht ja ein Durcheinander. Ich räum mal auf
ALSO: Unabhängig von grober Fahrlässigkeit ist die Hausratversicherung nur dann zuständig, wenn das Parkett von Ihnen als Mieter eingebracht wurde, d. h. Ihnen gehört.
Davon gehe ich aber nicht aus.
Das Parkett gehört also Ihrem Vermieter. Es ist also Sache seiner Gebäudeversicherung. Dort soll er den Schaden melden.
Die Gebäudeversicherung kann sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen, da es nicht ihr VN war (also Ihr Vermieter) den den Schaden verursacht hat. Sie kann allerdings bei Ihnen, d. h. den Verursachern, Regress nehmen. Dafür brauchen Sie dann Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Bitte schauen Sie zur Sicherheit in die Bedingungen Ihrer Privathaftpflicht (Besondere Bedingungen, nicht die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen), ob Mietsachschäden an Gebäudebestandteilen mitversichert sind. Das ist normalerweise der Fall.
Melden Sie nun den Schaden vorsorglich Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Die Gebäudversicherung Ihres Vermieters wird sich nach der Regulierung ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
trotzdem sollte der "Schaden" der hausratversicherung gemeldet werden, da ja doch etwas kaputt gegangen sein könnte
Solange etwas anderes als das Parkett betroffen wurde, nämlich Mobiliar, sollte man natürlich ebenfalls die Hausratversicherung informieren. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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