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Klage erhalten; was passiert, wenn

 
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MK123
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 19:26    Titel: Klage erhalten; was passiert, wenn Antworten mit Zitat

Da Herr Hofferbert mein Beitrag im Anwaltsrechtforum löschte, poste ich es hier nochmal. Er löschte es meine Meinung aber zu recht.

Meine Frage:
Ich habe eine Klage erhalten.
Mich vertreten aufgrund meiner 17 logischerweise meine Eltern gesetzlich. Diese wurden weder in zivilrechtlichen Klage erwähnt, noch angeschrieben.
Das Gericht hat nun angeordnet, dass ich eine Stellungnahme zu dem Klagevorbringen schreiben und auch innerhalb von drei Wochen abschicken soll.

Was würde passieren, wenn ich in dieser Stellungnahme nicht erwähnen würde, dass ich 17 bin ?
Was passiert bei der mündlichen Verhandlung?

Bin ich, dumm gefragt, verpflichtet mitzuteilen, dass ich geschäftsunfähig bin?

Danke für Antworten
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 21:45    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Die wissen garantiert, dass du 17 bist. Vielleicht spielt das bei der vorliegenden Sache keine Rolle...

Außerdem bist du mit 17 bereits eingeschränkt geschäftsfähig.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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MK123
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ahja,
wenn ich Ware bekomme, die nicht bezahle, etc. Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid auf meine Namen lauten; wissen die also, dass ich 17 bin. Interessant,....

Das war aber nicht die Antwort auf meine Frage.
Und kein unter 18 darf, der jedenfalls nicht verheiratet ist oder ein Gewerbe betreibt, vor Gericht ohne gesetzliche Vertreter stehen.

Meine Frage war:
Wenn eine Klage auf meinen Namen lautet, ich eine VOrladung habe, und das Gericht anordnet, ich soll dazu Stellung nehmen sowie aus meiner Sicht begründen, ob ich die Klage für gänzlich begründet, teilweise begründet oder auch unbegründet halte. Meine Frage: Was passiert, wenn ich in meiner Stellungnahme meine 17 nicht erwähne und zu der Vorladung erscheine?
Wird in diesem Fall ein "Betreuer" einberufen, der vorübergehend mein gesetzlicher Vertreter ist?
danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das war aber nicht die Antwort auf meine Frage.
Und kein unter 18 darf, der jedenfalls nicht verheiratet ist oder ein Gewerbe betreibt, vor Gericht ohne gesetzliche Vertreter stehen.


woher nimmst du denn dieses wissen? das stimmt so nicht...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.10.04, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

§§51, 52 ZPO regeln das doch alles.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 26.10.04, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

MK123 hat folgendes geschrieben::
Ahja,
wenn ich Ware bekomme, die nicht bezahle, etc. Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid auf meine Namen lauten; wissen die also, dass ich 17 bin. Interessant,....


das vermutest du vielleicht, vermutlich aber zu unrecht.

MK123 hat folgendes geschrieben::
Das war aber nicht die Antwort auf meine Frage.
Und kein unter 18 darf, der jedenfalls nicht verheiratet ist oder ein Gewerbe betreibt, vor Gericht ohne gesetzliche Vertreter stehen.


Im Strafprozess schon...

MK123 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage war:
Wenn eine Klage auf meinen Namen lautet, ich eine VOrladung habe, und das Gericht anordnet, ich soll dazu Stellung nehmen sowie aus meiner Sicht begründen, ob ich die Klage für gänzlich begründet, teilweise begründet oder auch unbegründet halte. Meine Frage: Was passiert, wenn ich in meiner Stellungnahme meine 17 nicht erwähne und zu der Vorladung erscheine?


Dann wird das Gericht vermuten, dass du volljährig bist und dich entweder verurteilen oder die Klage abweisen. Interessant wird es erst, wenn das Gericht Zweifel an deinem Volljährigkeit hat oder du dein Alter offenbarst.

MK123 hat folgendes geschrieben::
Wird in diesem Fall ein "Betreuer" einberufen, der vorübergehend mein gesetzlicher Vertreter ist?
danke


nein, du hast gesetzliche Vertreter, da brauchst du keine neuen.
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 09:39    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Die wissen garantiert, dass du 17 bist.


Ich denke, "die" wissen garantiert nicht, dass er 17 ist, sonst hätten sie ja die Klage an die gesetzlichen Vertreter zugestellt. Woher soll das Gericht das auch wissen. Bei einer Zivilklage ist weder das Geburtsdatum anzugeben noch wird vorher in ein Zentralregister o.ä. geschaut.

Gruß
Vormundschaftsrichter
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Spätestens im Hauptverhanlungstermin werden seine Personalien incl. Geb.Datum abgefragt. Dort steht er -als Partei im Zivlverfahren- unter Wahrheitspflicht, auf jeden Fall hinsihtlich seiner Personaldaten.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 28.10.04, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Spätestens im Hauptverhanlungstermin werden seine Personalien incl. Geb.Datum abgefragt. Dort steht er -als Partei im Zivlverfahren- unter Wahrheitspflicht, auf jeden Fall hinsihtlich seiner Personaldaten.


Bei mir wollte noch nie (!) ein Richter mein Geburtsdatum wissen (gut, ich wurde nie als minderjähriger verklagt...) oder meinen Ausweis sehen.

Angenommen er würde sich durch einen Anwalt vertreten lassen (was er allerdings ja ohne Zutun seiner Eltern wirksam auch nicht kann), dann sütte auch der Anwalt vermutlich nicht das Geburtsdatum seines Mandantin, das interessiert den nämlich nicht. Wenn es aber offensichtlich wird, dass der Fragesteller minderjährig ist, dann wird der Richter sicherlich nachfragen.
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Spätestens im Hauptverhanlungstermin werden seine Personalien incl. Geb.Datum abgefragt. Dort steht er -als Partei im Zivlverfahren- unter Wahrheitspflicht, auf jeden Fall hinsihtlich seiner Personaldaten.


1. gibt es im Zivilprozess keinen "Hauptverhandlungstermin", sondern eine "mündliche Verhandlung, aber egal,

2. werden die Personalien der Parteien, zumindest das Geburtsdatum, im Zivilprozess normalerweise nicht abgefragt. Allerdings wird der Richter, wenn er an der Volljährigkeit zweifelt, sicherlich nachfragen, das ist richtig.

Gruß
Vormundschaftsrichter
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Mk123
Gast





BeitragVerfasst am: 14.11.04, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

so;
ich habe meine Stellungnahme abgegeben, und eine amtlich beglaubte Kopie von meinem Ausweis dem zugefügt. Natürlich nur einmal; und die zwei anderen Ausführungen in einfahcer Kopie.

Die Klage wurde zurückgenommen; und ich habe Abladung bekommen.

(falls jemand das interessiert)

Matthias
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