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Wie verhält man sich als ehemaliger Mieter richtig, wenn VM die Bankbürgschaftsurkunde nicht zurückgibt? Angenommen das Mietverhältnis besteht seit dem 31.05.05 nicht mehr.
Angenommen der VM verlangt einen Betrag X Schadensersatz der zufällig genau mit dem geleisteten Bankbürschaftsbetrag übereinstimmt. VM kann bzgl der Einbehaltung der Urkunde nur Schadensersatzansprüche stellen da Betriebskosten nie abgerechnet worden sind und der Mieter noch Anspruch auf zuvielgezahlte Vorauszahlungen hat.
Hier nun meine Frage, ich habe irgendwo gelesen, leider weis ich nicht mehr wo, daß ein VM die Schadensersatzansprüche innerhalb eines halben Jahres beziffern muß, da bei einer Bankbürgschaft seine Anspüche definitiv nach 6 Monaten verfallen. Die daraus resultierende Frage wäre noch, in welcher Form ein VM seine Schadensersatzforderungen zu stellen hat, reicht ein normales Schreiben in dem der VM irgendwelche Beträge angibt aus?
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