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Rezept und Stellvertretung

 
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SozialerMensch
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 00:41    Titel: Rezept und Stellvertretung Antworten mit Zitat

Handelt jemand, der ein Rezept, das auf einen anderen ausgestellt ist, in einer Apotheke einlöst, automatisch als dessen Stellvertreter im Sinne des § 164 I BGB. Oder ist die Einschlägigkeit des § 164 II weiterhin möglich?

Der betreffende Tatbestand ist folgender:
[…]Der Angestellte X des Apothekers A verlas sich und gab M, der das auf F ausgestellte Rezept wortlos vorlegte, das Magenpräparat Enzynorm.[…]
Handelt M als Stellvertreter der F oder Handelt er in eigenem Namen?
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