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Flugstornierung Air India

 
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Manwi72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 20:42    Titel: Flugstornierung Air India Antworten mit Zitat

Hallo,
wir sind am 10.9. mit der Air India ab Frankfurt nach Los Angeles geflogen. Rückflug war gebucht für den 24.9., 19.10 Uhr.
Am Rückflugtag teilte man uns 4 Std vor Rückflug am Flughafen mit, dass der Flug auf den nächsten Tag, 14.30 Uhr, verschoben sei. Sämtliche Passagiere wurde in einem Hotel untergebracht und dort auch verpflegt. Das Hotel musste jedoch am nächsten Tag wegen chemischer Gase evakuiert werden, es war eigentlich in Renovierung, und unsere Verpflegung fiel somit auch flach. Der Flug wurde auch bereits am Morgen von der Fluggesellschaft nochmals verschoben, diesmal auf die wiederum reguläre Flugzeit 19.10 Uhr.
Ankunft in Deutschland war also genau 24 Stunden später als geplant.
Telefonate nach Deutschland wurden uns nicht gewährt. Auch bezüglich Zugtickets wegen fehlender Abholmöglichkeiten (von Sonntag auf Montag verschoben) konnte man uns keine Auskunft geben.

Nun habe ich wohl einiges über das neue Reiserecht bezüglich Flugverspätungen und -stornierungen gelesen, aber auch, dass dies nur für Flüge innerhalb der EU oder mit einer in der EU-ansässigen Fluggesellschaft oder bei Abflug aus einem EU-Staat gültig ist.

Wie ist es in unserem Fall? Auf der Homepage der Air India ist nirgends eine Geschäftsadresse zu finden, allerdings mehrere Büroadressen in Frankfurt.
Air India ist keine Fluggesellschaft aus einem EU-Staat, wir sind in den USA abgeflogen.

Leider finde ich für diesen Fall keine Gesetzesregelungen im Internet. Kann jemand weiterhelfen?

Danke im voraus, Manwi
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die EU Verordnung gilt nur für Fluggesellschaften, die ihren Hauptfirmensitz in einem EU Land haben ("ein Luftfahrtunternehmen der EU). NICHT aber für Fluggesellschaften, die lediglich eine Vertretung oder Niederlassung in der EU haben.

Somit ist diese Verordnung nicht für Air India anzuwenden.

Gruß
Peter
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Somit ist diese Verordnung nicht für Air India anzuwenden.


Was aber nicht heißt, dass der Fluggast der Airline gegenüber keine Ansprüche haben kann! Ob allerdings Ansprüche bestehen, welche das sind und nach welchem Recht, das kann man hier im Forum nicht feststellen - dazu müsste sich ggf. ein Anwalt die Sache mit allen Unterlagen anschauen.
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Manwi72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

danke für die Antwort. Soviel rechtliches Verständnis hab ich auch und mir ist auch klar, dass Indien nicht zur EU gehört Winken)

Aber WIE ist es in diesem Fall? Da muss es doch auch irgendwelche Regelungen geben, sonst könnten die ihre Flüge ja rumschieben wie sie es wollen?!? Was sie ja auch offensichtlich tun, einem der Passagiere ist das mit Air India schon mal passiert.

Komisch war auch, dass unser Flug ja dann erst am Folgetag komplett gestrichen wurde und wir komplett auf die reguläre Maschine gebucht wurden. Es waren immerhin ca. 200 Personen. Also liegt dann wohl eher die Vermutung nahe, dass der Flug absichtlich nicht stattfand, weil beide Flüge nicht ausgebucht und somit unrentabler gewesen wären, als ein voll besetzes Flugzeug. Mit den Augen rollen

Hab nun auch schon gehört, dass die Air India wohl einige Zeit in Frankfurt aufgrund von ständigen Verspätungen und unorganisiertem Chaos Start- und Landeverbot hatte. Obs stimmt, weiß ich nicht, aber wenn die das öfter mal so machen, dann gehört dem doch auch mla ein Riegel vorgeschoben, oder etwa nicht?

Gruß Manwi
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nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Manwi72 hat folgendes geschrieben::
Aber WIE ist es in diesem Fall? Da muss es doch auch irgendwelche Regelungen geben, sonst könnten die ihre Flüge ja rumschieben wie sie es wollen?!?


Natürlich gibt es da Regelungen - und zwar vertragsrechtliche. Deshalb:

Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
Ob allerdings Ansprüche bestehen, welche das sind und nach welchem Recht, das kann man hier im Forum nicht feststellen - dazu müsste sich ggf. ein Anwalt die Sache mit allen Unterlagen anschauen.


Wenn deutsches Recht zur Anwendung kommen sollte, dann wäre das Stichwort "Werkvertragsrecht". Der Beförderungsvertrag ist ein solcher Werkvertrag, und was passiert, wenn eine Seite ihren vereinbarten Pflichten nicht nachkommt (zum Beispiel durch eine Flugverspätung), bestimmt das BGB.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mal grundsätzich zur Air India - das ist eine ganz andere Philosophie und eine andere Welt. Seit ich im Reisebüro arbeite - seit 1982 - war es immer recht lustig mir Air India zu arbeiten... da besonders strenge westliche Maßstäbe anzulegen wäre mit falschen Überlegungen an die Sache zu gehen.

Was aber flugtechnisch nach wie vor ein Problem bei Flügen Indien darstellt sind die extremen Erwärmungen der Luftschichten über diesem Teil der Erde. In den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts kam es im Bereich mittlerer Osten - Indien zu eigenartigen Flugunglücken, die auf eigenartige Thermiken und Luftverhältnisse zurück zuführen waren.

Aus diesen physikalischen Ursachen ergeben sich oft unprogrammierte Verspätung - jetzt rein auf die Flugstrecke bezogen.

Im Montrealer Abkommen sind auch die Rechte international etwas geregelt:

Artikel 19 – Verspätung
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, daß er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder daß es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Was Nils mit dem Werkvertrag anspricht, bejahe ich grundsätzlich - muss aber dazu sagen, dass es wohl langwierig werden könnte, mit einer indischen Firma dann auch tatsächlich eine Forderung abzuhandeln. Denn die Vertretungen in Deutschland haben meist keinerlei rechtlichen Status bzgl. Forderungen usw. haben und daher Forderungen stets an den Firmensitz --> Neu Dehli oder so zu richten sein werden.

Natürlich ist als erste Station mal die Deutschland-Vertretung.

Wir haben das früher, als es noch so was wie Außendienstmitarbeiter bei Fluglinien gab, immer versucht mit diesen irgendwie zu regeln. Meist konnten wir aufgrund des Aufkommens an Passagieren dann irgendwelche Entschädigungen groß oder klein zumindest bei Gruppen erwirken.

Gruß
Peter
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Was aber flugtechnisch nach wie vor ein Problem bei Flügen Indien darstellt sind die extremen Erwärmungen der Luftschichten über diesem Teil der Erde. In den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts kam es im Bereich mittlerer Osten - Indien zu eigenartigen Flugunglücken, die auf eigenartige Thermiken und Luftverhältnisse zurück zuführen waren.

Führt die Flugroute von Frankfurt am Main nach Los Angeles denn über diesen Teil der Erde?
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Manwi72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Führt die Flugroute von Frankfurt am Main nach Los Angeles denn über diesen Teil der Erde?


Die MAschinen der Air India, die in Frankfurt Richtung Los Angeles oder Chicago abfliegen, kommen immer aus Indien, meist Dehli. Umgekehrt fliegen sie von LAX über FRA zurück nach Indien.

Also bleibt nur zu hoffen, dass mein Reisebüro wenigstens die zusätzlichen Aufwendungen geltend machen kann (Telefonate, Verpflegung) und ansonsten jedem abzuraten, wegen 100 Euro Ersparnis von British Airways und 150 Euro Ersparnis zur Lufthansa die Air India zu bevorzugen. Dann hätte ich jetzt wenigstens eine verständlich und gut geregelte Entschädigungsgrundlage. Aber so?? Naja, kein Wunder das die ihre Maschinen nicht mehr voll bekommen. Von den 200 fliegt sicher keiner mehr mit dieser Airline...

Gruß Manu
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