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Verfasst am: 30.09.05, 12:11 Titel: off topic: zum Nachdenken, weil sehr traurig...
... ist die Bestätigung aller Freisprüche in zweiter Instanz im Unglücksfall Kitzsteinhorn-Gletscherbahn-Brand vor einigen Jahren...
Im Reiserecht nimmt die Gesetzgebung beispielsweise einen Wahrscheinlichkeitsgrad von 25 Prozent an, dass ein Hurrikan im Feriengebiet eintreffen wird, damit der Kunde kostenfrei zurück treten kann.
Im Unglück von Kaprun, bei dem über 130 Personen wegen eines Heizlüfters umkamen,
- der für den Einbau in Zügen nicht zugelassen war
- dem man einen Konstruktionsfehler nachweisen konnte
- der unmittelbar neben den Hydrauliköl-Leitungen unisoliert geführt wurde
- der eingeschalten war, obwohl der Zugführer am anderen Ende der Garnitur bergwärts fuhr...
sind sowohl Erstrichter als auch das Revisionsgericht der Ansicht
- dass man mit solchen Ereignissen nicht rechnen konnte
- dass nur ein Brandfachmann die Brennbarkeit Heizstrahler - Hydrauliköl (!!!!!!!) hätte erkennen können (aber kein Bergbahneningenieur ....)
- dass die Herstellerfirma des defekten Heizstrahlers keine Haftung / Schuld trifft
- dass auch mit normalen Verstand (.....!!!....????....) keine Brandgefahr bestanden hat...
und daher weder dem Betriebsleiter, noch dem Techniker, noch dem Zugführer, noch der Herstellerfirma weder der Zuggarnitur noch des Heizstrahlers eine Schuld nachgewiesen werden kann usw usw usw
hört ihr, was ich meine? Einmal reichen 25 Prozent Wahrscheinlichkeit aus für die Haftung und einmal reicht nicht einmal der Hausverstand aus, ein schuldhaftes Verhalten zu begründen.
Jede Erwachsene weiß, dass Heizstrahler nicht irgendwo eingebaut werden dürfen - noch dazu, wenn hinten Hydrauliköl tröpfelt...
Jeder Erwachsene weiß, dass es in der Karibik Wirbelstürme gibt....
Es ist ein trauriges Zeugnis österreichischer Rechtssprechung, ein Hohn gegenüber den Hinterbliebenen.
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