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recht.de :: Thema anzeigen - Austausch des Teppichbodens genehmigungspflichtig ?
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Austausch des Teppichbodens genehmigungspflichtig ?

 
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combine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 22:33    Titel: Austausch des Teppichbodens genehmigungspflichtig ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wer kann für die Diskussion folgenden Themas einen kompetente Beitrag leisten?

Der Mieter einer Wohnung möchte den vorhandenen (relativ neuen) Teppichboden gegen einen anderen Teppichboden (auf seine Kosten) austauschen, weil die Farbe nicht zu den Möbeln und der von ihm angebrachten Tapete passt.

Braucht er dazu die Genehmigung des Vermieters ? Und kann dieser die Genehmigung verweigern ?

Dem Mietverhältnis liegt der "Einheitsmietvertrag" zugrunde.

Für jeden Beitrag, ggf. mit Angabe von Quellen bzw. Urteilen, bedanke ich mich bereits im voraus.

Wolfgang
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist ob es sich dabei um eine bauliche Veränderung handelt. Wenn es das ist, muss der VM dem zustimmen. Diese Zustimmung kann er auch verweigern. Sollte der Mieter es dennoch tun, kann ihm gekündigt werden.
Davon unabhängig muss der alte Teppich aufgehoben werden und beim Auszug wieder verlegt werden. Denn der VM hat in jeden Fall einen Anspruch auf Rückbau von Mietereinbauten (ausser er verzichtet expliziet darauf). Ist der alte Teppich nicht mehr vorhanden weil entsorgt, dann wird der Mieter Schadenersatzpflichtig.

Wenn eine Vereinbarung mit dem VM getroffen wird, sollte darauf geachtet werden das die Frage des Rückbaus bei Auszug auch gleich geklärt wird. Die Vereinbarung sollte in jeden Fall schriftlich fixiert werden. Sonst gibt es am Ende nur Ärger.
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