Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - EU plant Entschädigungszahlungen bei Busreise-Verspätungen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

EU plant Entschädigungszahlungen bei Busreise-Verspätungen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 11:56    Titel: EU plant Entschädigungszahlungen bei Busreise-Verspätungen Antworten mit Zitat

Ich fand folgende skurrile Info auf einer Branchenseite:


Zitat:
RDA (Ring Deutschen Autobusunternehmen) - Stellungnahmen beim Bundesverkehrsministerium und der EU-Kommission verteidigen Position der Bustouristik

"Als skandalöses Possenstück“, bezeichnete der Präsident des RDA Internationaler Bustouristik Verband, Richard Eberhardt, die jüngst bekannt gewordenen Pläne der EU-Kommission, die Regelungen der EU-Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste (261/2005/EG) auch auf den Bus-Pauschalreiseverkehr auszuweiten.

Im Januar 2005 hatten sich die Regierungen der EU-Staaten auf Initiative der Brüsseler Kommission auf die Erweiterung der Passagierrechte im Flugverkehr geeinigt. Fluggäste haben seitdem bei Überbuchungen oder starken Verzögerungen je nach Flugdistanz Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 Euro.

„Unsere Pauschalreisegäste verpassen keinen Anschlussflüge oder müssen ihr verloren gegangenes Gepäck suchen,“ so Richard Eberhardt, „unsere Gäste werden vom Ausgangspunkt ihrer Reise bis zum Zielpunkt gefahren oder machen eine Rundreise, sind also in den meisten Fällen nicht auf das Erreichen anderer Verkehrsträger angewiesen.“ Eberhardt wies außerdem darauf hin, dass im Fall einer kombinierten Bus-Flug-Pauschalreise der Reisegast sogar doppelte Rechte habe, einmal gegen die Fluggesellschaft und zusätzlich den reiserechtlichen Minderungs- und Schadensersatzanspruch gegen den veranstaltenden Busunternehmer.
...


Quelle: http://www.bustouristik.de/ --> nach unten strollen...

Also, ich stell mir das so vor: Aufgrund eines Staus am Brenner kommt die Gruppe am Gardasee nicht um 15:43 Uhr an sondern erst um 16:49 Uhr --> noch kein Anspruch;
aber bei Ankunft um 18:01 Uhr erhält jeder Busreisende eine Entschädigung... schließlich hätte ja der Busunternehmen a) den Stau vorhersehen müssen, b) ihn großräumig umfahren können (Schweiz, Südostösterreich...) und c) kann ein Kunde darauf vertrauen, auch im Straßenverkehr stau- und verzögerungsfrei an sein Ziel zu kommen.

Bananenkrümmung - VO hamma schon
Fluggastentschädigung - VO hamma a scho
Busgastentschädigung - VO soll no komma
Wetterentschädigung - VO is vielleicht scho in Planung
individuelle Glücksgefühlentschädigung bei Betrachtung eines Kunstwerkes bzw. eben dem Ausbleiben desselbigen --> wird a scho vielleicht in der EU angedacht....

Übrigens - EU ist die Abkürzung für "Extrem unterbeschäftigte" (...Abgeordnete?)

Gruß
Peter[/url]


Zuletzt bearbeitet von mosaik am 30.09.05, 12:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.