Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.09.05, 10:27 Titel: Entschädigung wegen verzögerte Abwicklung durch einen Notar?
Habe ich das Recht, mir von einem Notaren jeden Schriftverkehr und alle Anträge bei Ämtern etc., die er in meinem Auftrage erledigt hat nachweisen zu lassen? Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ich damit nachweisen kann, daß der Notar Anträge z.B. zu spät eingereicht hat und damit die Abwicklung eines Hauskaufes erheblich verzögert hat?
Ein Notar haftet für die Fehler die er macht. Dafür besitzt er auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Allerdings müssen Sie ihm dies erstmal nachweisen. Dass ein Notar bei einem Hauskauf Fehler macht, kann ich mir schwer vorstellen, denn dies ist sein tägliches Brot. Aber möglich ist ja alles.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.