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Verfasst am: 26.09.05, 17:02 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]: Vom Kauf zurückgetreten - trotzdem geliefert. Was nun?
Es wurde ein Sofa über Internetauktionshaus [Name geändert] bestellt, bezahlt aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht geliefert. Auch der Kaufpreis wurde nicht zurückgezahlt, abgesehen von einer 75 Euro Rückzahlung.
Der Käufer trat schriftlich vom Kauf zurück und leitete das gerichtliche Mahnverfahren über einen Anwalt ein (z.Zt. wird die Kontopfändung geprüft).
Jetzt (nach 6 Monaten) wurde das Sofa geliefert und von der Frau des Käufers entgegengenommen.
Was ist nun mit den Anwalts- und Gerichtskosten? Muß diese der Käufer selber zahlen, weil seine Frau das Sofa entgegengenommen hat?
Welche Möglichkeiten hat der Käufer noch?
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 5 Wohnort: London
Verfasst am: 30.09.05, 19:03 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]: Vom Kauf zurückgetreten - trotzdem geliefert. Was
brunokoch hat folgendes geschrieben::
Es wurde ein Sofa über Internetauktionshaus [Name geändert] bestellt, bezahlt aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht geliefert. Auch der Kaufpreis wurde nicht zurückgezahlt, abgesehen von einer 75 Euro Rückzahlung.
Der Käufer trat schriftlich vom Kauf zurück und leitete das gerichtliche Mahnverfahren über einen Anwalt ein (z.Zt. wird die Kontopfändung geprüft).
Jetzt (nach 6 Monaten) wurde das Sofa geliefert und von der Frau des Käufers entgegengenommen.
Was ist nun mit den Anwalts- und Gerichtskosten? Muß diese der Käufer selber zahlen, weil seine Frau das Sofa entgegengenommen hat?
Welche Möglichkeiten hat der Käufer noch?
Wenn ich dies richtig verstehe ist der Lieferant seinen verpflichtungen nicht nachgekommen, was zur folge hatte das der Käufer von den Vertrag zurückgetreten ist.
Die Lieferung könnte man aus Schuldeingeständnis werten.
Ich würde erst einmal prüfen ob der Lieferrant überhaupt Zahlungsfähig ist !
Im Fall das der Lieferant zahlungsfähig ist würde ich folgendes Vorschlagen:
Sie schreiben den Lieferant erneut an und bestätigen Ihn den erhalt der Ware und machen Ihn darauf aufmerksamt das der Kaufvertrag unwirksam ist und er die Ware nach Rückzahlung des Kaufpreis und der Anwaltskosten abholen kann.
Desweiteren würde ich Ihn mitteilen das zusätzlich Lagerkosten Anfallen !
Fragen Sie aber Ihren Anwalt oder eine Verbraucherschutzstelle vorher um Rat,
dies ist nur meine personliche Meinung wie ich vorgehen würde und ersetzt keine Rechtsberatung.
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