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Hallo,
Herr A ist gestorben und seine Risikoversicherung zahlt an Frau B den Betrag von 250000 Euro aus.
Frau B bekommt von dem Insolvenzverwalter des Herrn A einen Brief, indem sie aufgefordert wird, das Geld auf ein Treuhandkonto zu überweisen.
Frage: Muß Frau B die 250000 Euro überweisen, da Herr A zum Zeitpunkt seines Todes hoch verschuldet ist?
MfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur.
abgesehen davon hat das ganze mit versicherungsrecht nicht soviel zu tun _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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