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von private KV in gestzl.?
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gurke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 18:30    Titel: von private KV in gestzl.? Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Es geht um folgendes: ich bin selbstständig (Ich-AG) und somit privat krankenversichert. Nun ist meine Freundin schwanger. Sie ist momentan arbeitslos. Wenn das Kind zu Wlet gekommen ist würden wir sehr gern heiraten.

Und genau da ist das Problem: Wenn wir heiraten bin ich ja eigentlich verpflichtet meine Frau und mein Kind mit zu versichern, bis sie selbst wieder Arbeit hat. Leider steigt dann mein Beitrag derartig, dass ich es mir nicht mehr leisten kann. Gibt es irgendeine Möglichkeit von der privaten KV wieder in die gesetzl. zu wechseln?

Vielen Dank
Gurke
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sofern Sie nicht versicherungspflichtig werden, können Sie nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
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gurke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber was genau bedeuted "versicherungspflichtig werden"?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sie werden zum Beispiel versicherungspflichtig, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen (abhängige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt zwischen 401 und 3900 €) und gleichzeitig nicht mehr hauptberuflich Selbstständig sind, Arbeitslosengeld beziehen, ggf., wenn Sie sich als Student einschreiben, etc.

Der § 5 SGB V zählt eigentlich alle Fallgestaltungen, wie Sie versicherungspflichtig werden auf.
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gurke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, vielen vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen Smilie
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Frage zum Verständnis:

Wieso muss der Ehemann Frau und Kind in die private KV nehmen, wenn er seine arbeitslose Frau heiratet, die in des gesetzlichen ist?

Ich bin ebenfalls privat krankenversichert, das war ich schon vor der Heirat meiner Frau und vor der Geburt unseres Kindes. Meine Frau ist immer noch gesetzlich versichert, trotz Heirat und Kind. Mein Kind habe ich zu mir in die private KV genommen, aber das freiwillig, nicht weil es jemand von mir verlangt hat.

Grüße

Andreas
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gurke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist mir selbst auch unklar. Ich habe diese Information von meinem ehemaligen Chef und von meinem Steuerberater. Würde mich aber auch interessieren.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich komm ja nunmal vom Privatversicherer. Ich kann nur sagen, wies in meinen Unterlagen steht.

Es kommt auf den Verdienst desjenigen an, der privat versichert ist. Liegt er unter 3.900€ (Jahresarbeitsentgeltgrenze), wird das Kind gesetzlich familienversichert (über den Ehepartner). Beträgt er mehr als 3.900€, bekommt das Kind eine eigene gesetzliche Krankenvers. oder wird ebenfalls privat versichert.
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WM- ich war dabei!!
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Kind verstehe ich, da hat es ja auch mal ein Urteil gegeben, dass man nicht so ohne weiteres das Kind kostenlos gesetzlich versichern kann, wenn ein Elternteil gesetzlich und eines privat versichert ist.

Aber ich muss doch meine Frau nicht mitversichern. Das ist mir neu, deswegen meine Rückfrage.

Grüße

Andreas
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

SV Hoppe hat folgendes geschrieben::
Aber ich muss doch meine Frau nicht mitversichern. Das ist mir neu, deswegen meine Rückfrage.


Wenn man verheiratet ist, hat man eine Fürsorgepflicht dem Partner gegenüber. Wozu heiratet man denn sonst, wenn man keine Verpflichtungen engehen will?

Das ist meine persönliche Meinung, und ich gehe davon aus, dass Familiengerichte das genauso sehen.
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ob die Fürsorgepflicht soweit geht, dass meine Frau gesetzlich versichert werden muss, wage ich zu bezweifeln. Das sollte letztlich die Ehefrau entscheiden.

Angenommen meine Frau will gesetzlich versichert bleiben, dann ist das doch mit Sicherheit rein rechtlich möglich.

Im Übrigen stellt das ja nur eine reine Rechenaufgabe dar, was man meint an Leistungen in Anspruch zu nehmen oder zu nehmen müssen und dem wird gegenübergestellt, was an privater KV zu zahlen ist.

Die private KV, in der ich bin, ist für mich mit einem speziellen Tarif recht günstig, für meine kleine Tochter ebenfalls. Meine Frau dagegen sollte einen monatlichen Beitrag bezahlen, der weit über meinem liegt.

Wir haben uns dafür entschieden, dass meine Frau gesetzlich bleibt und sie eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz und Sehhilfe abschließt, dass die hohen Eineganteile in diesem Bereich wegfallen.

Grüße

Andreas
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wie hier eben auch schon angedeutet wurde, kann der Ehepartner entweder privat oder gesetzlich versichert werden.
Wobei die freiwilligen Beiträge des Ehepartners sich auch nach dem Verdienst des privat versicherten Ehegatten berechnen.

Das kann kann, entweder in der gesetzlichen in die Fami, freiwillig in der GKV versichert werden (für den Mindestbeitrag, ca. 115 € bis 120 €) oder auch in der PKV versichert werden.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich hatte es so geklungen, als ob Sie nicht verstehen, warum der Ehepartner überhaupt krankenversichert werden soll. Sorry, das war wohl ein Missverständnis. Winken
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gurke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Habe das nun alles weiter verfolgt. Sie haben mir mit Ihren Antworten wirklich sehr geholfen , danke.
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frau würde sich mit Sicherheit sehr freundlich bei mir bedanken, wenn ich es nicht nötig hielte sie überhaupt krankenzuversichern.

Dann müsste ich nicht mehr heim kommen... Geschockt
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