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Schlüsselhinterlegung

 
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kerstin4444
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Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 13:37    Titel: Schlüsselhinterlegung Antworten mit Zitat

Was wäre wenn ein Vermieter vom Mieter die Hinterlegung eines Wohnungsschlüssels beim auch im Mietshaus lebenden Hausmeister verlangt, und dies mit Notfallsituationen (Rohrbruch, o.ä.) und dringend notwendigen Zugangsmöglichkeiten zwecks Wohnungsbesichtigung während Mieterabwesenheit begründet? Muß ein Mieter einer solchen Forderung nachkommen?
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Erachtens muss der Mieter seinen Wohnungsschlüssel nicht beim Hausmeister hinterlegen. Es genügt, wenn der Mieter den Schlüssel einer Vertrauensperson anvertraut.

Wohnungsbesichtigungen ohne Wissen und in Abwesenheit des Mieters sind nicht zulässig und gelten als Hausfriedensbruch. Wenn der VM die Wohnung besichtigen oder sie anderen Personen zeigen will, soll er dies gefälligst rechtzeitig mit dem Mieter abstimmen.

Wenn es brennt oder Gefahr für Leib oder Leben einer Person besteht, wird man sich ohnehin nicht mit der Suche nach dem Wohnungsschlüssel aufhalten, sondern die Tür kurzerhand aufbrechen.

Wenn der Mieter nicht sicher ist, ob der Vermieter nicht doch im Besitz eines Wohnungsschlüssels ist, sollte er das Türschloss austauschen, bisheriges Schloss gut aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen. Auf diese Weise kann der Mieter verhindern, dass sich der VM widerrechtlich Zugang zur Wohnung verschafft.

Gruß, Jade
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