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Ich hab schon eine Kontopfändung hinter mir. Da ich das ganze ziemlich unangenehm fand hab ich folgende Frage...Wenn ich nun mein Geld auf das Konto meine Tochter überweisen lasse,ohne dass ich auf diesem irgendeine Berechtigung habe,kann es dann passieren,dass dieses Konto auch gepfändet wird?
LG Woman
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.10.05, 15:11 Titel:
Hallo,
das Konto der Tochter kann normalerweise nicht gepfändet werden, da kein Titel gegn sie vorliegt. Falls die Tochter aber minderjährig ist, ist es keinesfalls so, dass die Eltern keinerlei Berechtigung haben.
Die Bank sollte aber bemerken, dass der Name des Empfängers und des Kontoinhabers nicht übereinstimmt und das Geld zurücküberweisen. Kann auch sein, dass die Bank es nicht gleich merkt, aber früher oder später merken sie es und wenn man einen Missbrauch bemerkt (Umgehung der Pfändung) kann es zu einer Kündigung führen.
Nebenbei gesagt ist es strafbar, Werte umzuleiten, um sie der Zwangsvollstreckung zu entziehen (§288 StGB).
Für jemanden, der Geld hat und versucht, das vor seinen Gläubigern in Sicherheit zu bringen, gibt es auch hier relativ wenig Verständnis.
Wenn es darum geht, das Konto freizuhalten, um leben zu können - dafür gibt es gesetzliche Grundlagen der Existenzsicherung (§55 SGB, §850k ZPO).
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