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nehmen wir folgenden Fall an: Person A ist vor einem halben Jahr (unschuldig) in einen Verkehrsunfall mit Totalschaden verwickelt worden. Die Schuldfrage muss zwischen dem Vordermann und dem Hintermann geklärt werden.
Person A hat einen Rechtsanwalt beauftrage, der sich um die Angelegenheit kümmern soll. Während der ersten drei Monate erhielt Person A vom Rechtsanwalt Abschriften von Schreiben an das Abschleppunternehmen und den Kfz-Sachverständigen sich wegen der unbezahlten Rechnung noch zu gedulden - ebenso eine Abschrift von zwei Schreiben an die Polizei mit der Bitte um Akteneinsicht.
In den folgenden drei Monaten war keine Aktivität des Anwalts mehr zu erkennen. Bei Anrufen in der Kanzlei wird Person A vertröstet (Akteneinsicht ist noch nicht erfolgt - Urlaub des Anwalts). Nach fünf Monaten ist nun angeblich die Akteneinsicht gewährt worden, aber Person A wurde lediglich mitgeteilt, dass nun angeblich endlich Ansprüche an die Versicherung gestellt werde. Die versprochenen Unterlagen bzw. Abschriften hierzu lassen seit Wochen auf sich warten - ebenso ein Rückruf des Anwalts.
Was kann Person A machen? Inzwischen ist immerhin schon ein halbes Jahr vergangen!
Vielleicht könnten Sie Akteneinsicht beim RA nehmen, damit Sie wenigstens informiert sind. Dieses Recht steht Ihnen allemal zu. Auf jeden Fall können sie sich dort Kopien machen, die müssen Sie extra bezahlen und dann könnten Sie u.U. einen anderen Anwalt beauftragen, wenn sonst nichts läuft.
Geduld haben... wenn die Sachlage strittig ist, gibt die Polizei die Akten nicht sofort heraus... oft dauert es, bis die Gutachten erstellt wurden, die Bilder entwickelt wurden usw... wenn es Personenschäden oder ähnliches gab, geht die Akte erst an die Staatsanwaltschaft, bevor der Anwalt sie bekommt... bei mehreren Anwälten muss gewartet werden, bis der Kollege fertig ist... sofern ein anderer Anwalt einen Mandanten vertritt, der auch noch ein Bußgeld- oder Strafverfahren anhängig hat, kriegt der sie zuerst... dann ist noch der Sachbearbeiter bei der Polizei grundsätzlich im Urlaub....
Solange die Sachlage strittig ist, wäre es meiner Ansicht nach fahrlässig, Ansprüche zu stellen, ohne die Akte zu kennen. Zumindest stellt kein Anwalt Ansprüche nur auf die mündliche Schilderung seines Mandanten, ohne etwas schwarz auf weiss vorliegen zu haben, sofern er nicht die Nummer seiner Haftpflichtversicherung auf der Schnellwahltaste hat.
Eine einfache Unfallabwicklung... Parkrempler, Schuldfrage klar, Versicherung zahlungswillig... dauert schon mal 2 Monate....
Wenn die Schuldfrage zwischen 2 anderen Beteiligten geklärt werden muss, empfielt es sich übrigens, diese Klärung abzuwarten... sonst rennt man kostenpflichtig in den falschen Prozess....
Verfasst am: 16.10.05, 21:41 Titel: Anwalt reagiert überhaupt nicht
Nach unzähligen Anrufen in der Kanzlei und der ergebnislosen Bitte um Rückruf wurde der Anwalt mit einer angemessenen Frist von Person A aufgefordert, schriftlich den Sachstand mitzuteilen und darüber zu informieren, was er in den letzten Monaten unternommen hat (mit der Androhung im das Mandat zu entziehen und keine Gebühren zu bezahlen).
Es gab keinerlei Reaktion des Anwalts - weder mündlich noch schriftlich.
Was soll Person A nun tun?
(Vor etwa 2 1/2 Monaten hat der Anwalt übrigens am Telefon erwähnt, dass er Akteneinsicht erhalten hat und die Angelegenheit in etwa 4 Wochen erledigt sein wird.)
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