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Zutritt zur Wohnung

 
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Silly280470
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 09:08    Titel: Zutritt zur Wohnung Antworten mit Zitat

Der Vermieter fragt nach, ob der Mieter im Oktober zu Haus ist, weil der Vermieter in dessen Wohnung müßte. Der Vermieter bestellt Handwerker für die eigene Wohnung hat aber keinen konkreten Termin. Aber der Mieter weiß genau, wann er nich da ist. Hat der Mieter das Recht dem Vermieter zu sagen er soll einen Termin ausmachen, wenn der Mieter selbst zu Haus ist?

Silly
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muss rechtzeitig einen konkreten Termin nennen. Das kann u.U. auch ein Termin sein, zu dem der Mieter grundsätzlich ausser Haus ist, wenn berufstätig. Gerade bei Handwerkern ist eine Terminierung diesbezüglich sehr schwierig. Bei frühzeitiger Info kann sich der Mieter darauf einstellen, entweder frei nehmen oder eine Vertrauensperson einsetzen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Silly280470
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Muß der Mieter jetzt regelmäßig beim Vermieter nachfragen, wann dieser Handwerker-Termin ist? Oder ist das Sache des Vermieters. Was ist, wenn es bis zum Urlaubsantritt des Mieters keine Klärung gibt? Und was heißt "früh genug" Bescheid sagen?

Liebe Grüße
Silly
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