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recht.de :: Thema anzeigen - Beschädigung oder normale Abnutzung ?
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Beschädigung oder normale Abnutzung ?

 
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Loony
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 17:36    Titel: Beschädigung oder normale Abnutzung ? Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Mieter M hat bei Vermieter V den Mietvertrag fristgerecht gekündigt, Auszug auch schon hinter sich und heute war Übergabe.

Dabei wurden diese Mängel notiert:

- 2 Fliesen im Bad defekt
- Waschbecken 1 Macke (ca. 3-4 mm)
- Bürofenster: 2 Macken im Rahmen (Lack etwas abgeplatzt)
- Wohnzimmer: 2 Macken in der Fensterbank
- Flur: 2 Randleistenecken defekt

Die Bude (4 ZKB) ist ca. 30 Jahre alt.

Sind o.g. Mängel als "Beschädigung" zu werten oder fällt dies unter "Abnutzung" ?
Wenn Beschädigung, wie ist der Anspruch von V zu sehen ?

Danke für die Tipps im Voraus!

Stephan
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt immer drauf an durch was die Mängel entstanden sind. Wenn diese durch heruntergefallene Gegenstände entstanden sind dann ist das keine normale Abnutzung mehr. Das einfachste ist es die Schäden der Haftpflicht zu melden, diese kümmert sich um alles und der VM bekommt dann den Zeitwert der Gegenstände ersetzt oder nicht.
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