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Einbaukueche

 
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neukristin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 09:34    Titel: Einbaukueche Antworten mit Zitat

hallo,

wollte mich mal kundig machen, wie ich mich meinem vermieter gegenueber verhalten sollte. in unserer wohnung wurde vom vermieter eine einbaukueche beim einzug eingebaut. wieviele jahre muss ich fuer die kuechen finanziell aufkommen oder gibt es da eine andere moeglichkeit. verrechnet wird die kueche mon. 1,00€ pro quadratmeter zusaetlich fuer die nutzung der kueche.
vielleicht kann jemand mir da weiter helfen,
danke Winken
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn mietvertraglich eine Nutzungsgebühr (quasi ein Miete) für die Kücheneinrichtung vereinbart ist, ist diese während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses (solange der Mieter die Kücheneinrichtung benutzt) zu entrichten.

Eine andere Möglichkeit wäre, mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass er seine Kücheneinrichtung wieder ausbaut und der Mieter seine eigene Küche einbringt. Dass der Vermieter dem zustimmt, ist eher unwahrscheinlich.

Gruß, Jade
.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=41185

hatten wir gerade
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