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Meines Wissens wird die Grundsteuer wie folgt festgesetzt:
Das Finanzamt erläßt den Grundsteuermeßbescheid. Dieser ist Grundlage für die Gemeinde. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, herauskommt die zu zahlende Grundsteuer.
Weshalb die Gemeinde die verlangten Angaben fordert, entzieht sich meinem Verständnis.
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