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Was muß Gemeindeverwaltung wissen?

 
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Katrin
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 07:55    Titel: Was muß Gemeindeverwaltung wissen? Antworten mit Zitat

Darf die Gemeindeverwaltung mit Erhebung der Grundsteuer Antwort auf die Fragen nach

- Alter und Art der Heizung(ob Hzg neu ist und mit Holz betrieben wird)

-Anzahl der Bäder und Toilettenbecken und

-Ausbau des Dachgeschosses

verlangen?

Ich hoffe, ich habe für meine Frage das richtige Forum gewählt, ansonsten sorry Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich darf sie, ansonsten kann ja keine richtige eingruppierung erfolgen
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Katrin
Gast





BeitragVerfasst am: 26.10.04, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Was haben Bäder und Toilettenbecken mit der Eingruppierung zu tun?

Wird eine höhere Steuer fällig, wenn man eine Holzheizung hat?
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Baumann
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens wird die Grundsteuer wie folgt festgesetzt:

Das Finanzamt erläßt den Grundsteuermeßbescheid. Dieser ist Grundlage für die Gemeinde. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, herauskommt die zu zahlende Grundsteuer.

Weshalb die Gemeinde die verlangten Angaben fordert, entzieht sich meinem Verständnis.
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