Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
unter welchen Voraussetzungen muss A als Mieter eine Überwachungsvideoinstallation
des Mitmieters B tolerieren ? Eine Einwilligung des Vermieters liegt nicht vor.
Mit o. g. Installation wird der Hauseingang / Gehweg und Garten erfasst.
Wie sieht die Sachlage aus, wenn B eine Kamera auf den Balkon des A richtet ?
Werden hier nicht Persönlichkeitsrechte verletzt ?
Das ist sicher nicht erlaubt. Selbst ein kommunaler Betrieb muss für eine Kamerainstallation zur Verkehrsbeobachtung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten eng zusammenarbeiten... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.