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Steuerstrafverfahren wg 5 Stangen Zigaretten...

 
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kato
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 13:21    Titel: Steuerstrafverfahren wg 5 Stangen Zigaretten... Antworten mit Zitat

Hallo, mit größter Überraschung bekam ich vor ein paar Tagen einen Brief vom Hauptzollamt. Mir wird Steuerhinterziehung vorgeworfen (Steuerstrafverfahren eingeleitet), weil ich im Januar 2004 5 Stangen Zigaretten über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft habe.
Nun, bei mir siehts so aus: ich bin ein spanischer Student, der Ende 2003 mit dem Rauchen aufgehört hat (Jubel!). Davor hatte ich ja bei meinen Heimatsbesuchen einige Stangen aus meinem Land nach Deutschland mitgenommen (nie mehr als 2-3 pro Reise; 4 sind ja erlaubt)...dort sind sie ein ganz kleines bisschen günstiger, aber nicht so wie z.B. in Polen usw. Da ich die 5 Stangen noch übrig hatte und ich sie schnell loswerden wollte (um nicht in Versuchung zu geraten), dachte ich mir dass dies über Internetauktionshaus [Name geändert] gut klappen könnte, auch wenn ich teilweise Geld verloren habe...Hauptsache die Zigaretten waren weg. Ich wußte überhaupt nicht, dass ich mich dadurch strafbar machte. Scheinbar wurde das zu dem Zeitpunkt nicht so stark bei Internetauktionshaus [Name geändert] kontrolliert, da ich ja nicht der einzige war, der Zigaretten ersteigerte.
Ich soll mich jetzt zum Sachverhalt schriftlich äußern und einen Fragebogen ausfüllen: die wollen wissen, woher die Zigaretten stammen, ob mir die Zollbestimmungen nicht bekannt wären, usw.)
Ich denke, ich werde das Amt das Ganze so erläutern, weil das einfach die Wahrheit entspricht. Hat jmd schon mal Erfahrung damit gemacht? mir droht wahrscheinlich ein Bußgeld, oder? weiß jmd ungefähr wie hoch?

ich bedanke mich schon für die Antworten
Gruß!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,
"Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!"
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Sinnvollerweise beauftragt man dazu einen Rechtsanwalt, der Akteneinsicht nehmen kann und gibt vorher keinerlei Stellungnahme ab. Mit einem Bußgeld ist es in einem Steuerstrafverfahren nicht getan! Die Behörde dürfte wahrscheinlich nur die Datensätze des Auktionshauses haben und wird dewegen von unverzollter Ware ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 22:15    Titel: Re: Steuerstrafverfahren wg 5 Stangen Zigaretten... Antworten mit Zitat

kato hat folgendes geschrieben::
Davor hatte ich ja bei meinen Heimatsbesuchen einige Stangen aus meinem Land nach Deutschland mitgenommen (nie mehr als 2-3 pro Reise; 4 sind ja erlaubt)...

Diese Regelung gilt aber ausschließlich für Ihren Eigenbedarf.
Wie Sie jetzt festgestellt haben, sieht das ziemlich schnell ganz anders aus, wenn Sie diese Ware hier verkaufen.


Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 11.10.05, 22:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 22:17    Titel: Re: Steuerstrafverfahren wg 5 Stangen Zigaretten... Antworten mit Zitat

...
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kato
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

ja, eben, die waren für den Eigenbedarf da. Mein Fehler war der Versuch, sie bei Internetauktionshaus [Name geändert] loszuwerden...offensichtlich wird das sehr streng kontrolliert.
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Johannes Wessling
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 104
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 16:21    Titel: Re: Steuerstrafverfahren wg 5 Stangen Zigaretten... Antworten mit Zitat

kato hat folgendes geschrieben::
. Ich wußte überhaupt nicht, dass ich mich dadurch strafbar machte. !


Herrn Ackermann zitieren und auf "unvermeidbaren Verbotsirrtum" hinweisen und natürlich vorher tatsächlich zum Anwalt gehen!

GRuß
J.W.
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kato
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Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

so, nun ist vor drei Tagen die Antwort vom Zollamt gekommen. Ich solle 134,78 Euro zahlen...und zwar bis zum 14. des laufenden Monats.

Ich finde das ganz schön hart, vor allem habe ich doch in meinem Brief erklärt, dass ich wirklich mich nicht bewußt war. Und nun verlangen sie das Geld für alle Stangen zumal ich auch geschrieben hatte, dass im Endeffekt nicht alle verkauft wurden - Käufer sind im nachhinein vom Kauf zurückgetreten.

kann man für so ne Summe nach Ratenzahlung fragen?? ich kann die 135 Euro bis nächste Woche gar nicht überweisen... (armer Student ohne Einkommen) Traurig
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

zahlen oder aussitzen? ich würde einspruch einlegen. begründung: kein zollrechtlicher vorgang. hier wurde zu privatzwecken eingeführt (man war noch raucher) und es kann nur die widmung der ziggies im einreisezeitpunkt nach D relevant sein. ggf. zeugen benennen, die aussagen können, wann man das rauchen aufgegeben hat.

so, also sind die ziggis ordnungsgemäß nach D gelangt. nun der verkauf. hier ist zum einen darauf hinzuweisen, dass einige käufe nicht vollendet wurden. der kaufvertrag wurde nicht vollzogen. dazu der mangelnde vorsatz. man ist ausländer im land und kennt die gesetze nicht. mangels geschäft kein zoll und mangels vorsatz kein bußgeld oder strafverfahren.

dazu dann den "antrag auf aussetzung der vollziehung", also den antrag die kohle nicht sofort zahlen zu müssen. begründung: aus obigen gründen und summarischer prüfung zweifelhaft ob die festsetzung rechtswirksam ist. an vollziehung eines rechtswidrigen aktes kann die verwaltung kein interesse haben.

idee: das amt muss nun mal genauer tätig werden. die festsetzung genau abprüfen ob alles korrekt ist, der nächste wisch kann nämlich vor gericht landen. ob der prozess wegen 135 EUR angestrengt wird bzw. wenn, wann er kommt ist fraglich. hier wird versucht kasse zu machen. sollte nach dem nächsten schreiben kein "entgegenkommen" zu verzeichnen sein, nicht den weg zu gericht scheuen. da kann man die klage auch mündlich zu akte geben und oft sind die fachgerichte auch freundlicher zu ihren "kunden" als normale amtsgerichte...

nicht unterkriegen lassen...

der showbee
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SR73
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Freimengen die o.a. wurden sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Verkauf stellt eine Abgaben(Steuer-)hinterziehung nach § 370 AO da., Internetauktionshaus [Name geändert]äufe werden als gewerblich betrachtet, das setzt aber auch deutsche Steuerbanderolen voraus. Ich glaube nicht, dass der Betreffende aus dieser Sache "raus kommt". Zahlen und für`s nächste mal merken.
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SR73
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Freimengen die o.a. wurden sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Verkauf stellt eine Abgaben(Steuer-)hinterziehung nach § 370 AO da., Internetauktionshaus [Name geändert]äufe werden als gewerblich betrachtet, das setzt aber auch deutsche Steuerbanderolen voraus. Ich glaube nicht, dass der Betreffende aus dieser Sache "raus kommt". Zahlen und für`s nächste mal merken.
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