Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einzahlungspflicht der Stammeinlage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einzahlungspflicht der Stammeinlage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Anisse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 12:57    Titel: Einzahlungspflicht der Stammeinlage Antworten mit Zitat

Kann mir jemand sagen, ob die Gesellschafter einer GmbH bei erheblichen Liquiditätsproblemen verfplichtet sind, den noch offenstehenden Rest ihrer Stammeinlage kurzfristig einzuzahlen und wie dieses in die Wege geleitet werden müsste. Diese Maßnahme würde zur Abwendung einer bevorstehenden Insolvenz notwendig sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 22:49    Titel: Re: Einzahlungspflicht der Stammeinlage Antworten mit Zitat

Anisse hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand sagen, ob die Gesellschafter einer GmbH bei erheblichen Liquiditätsproblemen verfplichtet sind, den noch offenstehenden Rest ihrer Stammeinlage kurzfristig einzuzahlen und wie dieses in die Wege geleitet werden müsste. Diese Maßnahme würde zur Abwendung einer bevorstehenden Insolvenz notwendig sein.


spätestens der insolvenzverwalter wird die restliche stammeinlage einfordern

der geschäftsführer wird im regelfall verpflichtet sein, die offene zahlung einzufordern. der gesellschafter ist dann zur zahlung verpflichtet.

unterlässt der gf die anforderung, könnte er sich schadensresatzpflichtig machen. gleiches gilt (gegenüber mitgesellschaftern) für den gesellschafter, wenn er auf anforderung nicht zahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.