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Ich habe im Maerz Wohngeld beantragt. Nach langen Verzoegerungen habe ich Ene Juli einen Bewilligungsbescheid fuer die Monate Maerz-Juni erhalten. Das GEld soll laut Bescheid ab dem 16.8. ausgezahlt werden. Da ich zeitgleich mit dem Wohngeld auch Sozialhilfe fuer meinen Sohn beantragt hatte, die ab Mai bewilligt wurde, wurde die Wohngeld-Nahczahlung an die zustaendige SAchbearbeiterin in Sachen Sozialhilfe ueberwiesen und zwar im August.
Am 1.9. hat diese Sachbearbeiterin mir telefonishc zugesichert, dass sie das GEld zur Ueberweisung frei gibt. bzw. die ueberweisung in Auftrag gibt. ich bekaeme das GEld in der naechsten Woche.
Nachdem ich bis zum vergeblich 15.9. gewartet hatte, habe ich erneut nachgefragt. Die Vertretung der Sachbearbeiterin hat mich um Geduld gebeten, das GEld sei unterwegs und käme "morgen oder uebermorgen".
Bis heute ist kein Geld auf meinem Konot eingegangen, obwohl ich noch im September die Auszahlung angemahnt hatt. Ich habe sogar geschrieben, dass ich einen Rechtsanwalt beauftrage, wenn ich bis zum 30.9. das GEld nciht erhalten sollte.
Meine Fragen: 1. Gibt es eine gesetzliche Frist, innerhalb der der Nachzahlungs-Betrag (nach Erstellung des Wohngeldbescheides) auszuzahlen ist?
2. Wenn das Amt nicht in der Lage ist, den Betrag in einem angemessenen Zeitraum auszuzahlen, welche rechtlichen Schritte kann ich dann einleiten?
3. Kann ich das AMt auch fuer Folgeschaeden (Ueberziehungszinsen o.ä.) haftbar machen, die mir entstanden sind, weil ich mich auf die telefonische Auskunft "das Geld kommt morgen oder uebermorgen" verlassen habe???
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