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siehe "Zutritt zur Wohnung"

 
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Silly280470
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 09:17    Titel: siehe "Zutritt zur Wohnung" Antworten mit Zitat

Muß der Mieter jetzt regelmäßig beim Vermieter nachfragen, wann dieser Handwerker-Termin ist? Oder ist das Sache des Vermieters. Was ist, wenn es bis zum Urlaubsantritt des Mieters keine Klärung gibt? Und was heißt "früh genug" Bescheid sagen?

Liebe Grüße
Silly
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