Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Teppichboden beim Auszug nach langer Zeit erneuern ??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Teppichboden beim Auszug nach langer Zeit erneuern ??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Holg-Air
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 17:21    Titel: Teppichboden beim Auszug nach langer Zeit erneuern ?? Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Fall stellt sich dar... Ein Mieter zieht in eine frisch renovierte Wohnung in einem 2 Jahre alten Neubau ein und im Mietvertrag steht : "...teppichboden fachmännisch gereinigt zuückzugeben..."
Kann ein Vermieter vom Mieter, der nach ca. 7 Jahren wieder auszieht verlangen, das der Mieter den Teppichboden, der nach so langer Zeit natürlich etwas durchgelaufen ist und auch einige Flecken bekommen hat, welche durch eine durchgeführte Reinigung mit Teppichschaum nicht rausgegangen sind, zu erneuern?
Dazu kommt noch das sich die Wohnung Baulich in einem schlechten Zustand befindet und wahrscheinlich eh auf Kosten des Vermieters renoviert werden muss, da an einigen stellen Schimmel an den Wänden entstanden ist und sich in Küche und Bad der Fliesenspiegel und in der gesamten Wohnung sich die Farbe aus unerfindlichen Gründen ablöst.
Die Wandfarbe hat der Mieter übrigens trotz erheblicher Zweifel komplett abgespachtelt und neu aufgetragen und hätte deshalb auch gerne seine Kaution zurück, da die Farbe und der Teppichschaum natürlich auch nicht kostenlos zu haben sind. Ganz zu schweigen von der Zeit, die jemand für solche Aufgaben aufwenden muss.
Was könnte ein Mieter bei so einem Sachverhalt wohl machen?
MfG Holg-Air
PS: Übrigens ein sehr gutes Portal was hier entstanden ist, schön das es sowas gibt !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Flecken über das normale abwohnen hinaus gehen dann muss der Mieter das natürlich ersetzen. Allerdings nur den Zeitwert des Teppichs. Da in der Regel eine Haltbarkeit von 10 Jahren angesetzt sind muss nur noch 30% des neuen bezahlt werden. Das einfachste ist, sofern mitversichert, das der Haftpflicht zu melden. Diese kümmert sich um alles weitere.
Zu den anderen Sachen, kommt es drauf an ob der Schimmel vom Mieter verursacht wurde oder nicht und ob die Mängel dem VM angezeigt wurden. Wurden sie es nicht, kann es sein das der Mieter sich Schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.