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Verfasst am: 03.10.05, 16:32 Titel: Allgemeine Frage zu Promotionsthemen
Hallo,
habe nur mal aus Interesse einige Fragen zu Promotionsthemen:
Kann man sich die Themen meist selbst aussuchen oder haben die betreuenden Profs so etwas wie eine Themenliste oder nehmen die nur Themen aus "ihren Spezialgebieten" an ??
Ich glaub es war die Uni Bochum, die da eine Liste von Promovierenden und deren Themen im internet veröffentlicht hat. Jeder einzelne betreuende Prof hat doch sehr unterschiedliche Bereiche betreut.
Noch eine Frage: Kann man sich auch ein Thema aussuchen ? (wenns dem Betreuer gefällt)
jetzt aber wirklich die letzte Frage: Habe gesehen, dass es Themen gibt, die immer wieder Gegenstand einer Promotion sind (Rechtsvergleiche) und Themen, die sehr einfach aussehen und welche die seeeehr schwierig erscheinen. Sind Themen, die einfach klingen (z.B. eine Problematik aus dem Nachbarrecht ) grundsätzlich schlechter angesehen, als anspruchsvolle Themen z.B. aus dem Wirtschaftsrecht ? und fallen die Bewertungen i.d.R. entsprechend schlechter aus ?
Oder anders ausgedrückt: hat man bei anspruchvolleren Themen grundsätzlich eine höhere Chance auf eine bessere Bewertung ?
Zunächsteinmal: Um überhaupt mit einer anfangen zu können, müssen sie einen Doktorvater finden. Das ist die erste Hürde.
Es gibt Profs, die einem ein Thema geben, aber die meisten Profs wünschen sich, dass der "Student" selbst ein Thema vorschlägt. Das hängt ganz von dem jeweiligen Prof. ab.
Auf die Schwere des Themas kommt es nicht an. Die Arbeit muss einfach neue Erkenntnisse aufzeigen. _________________ Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
Verfasst am: 04.10.05, 09:47 Titel: Re: Allgemeine Frage zu Promotionsthemen
Leon6 hat folgendes geschrieben::
Sind Themen, die einfach klingen (z.B. eine Problematik aus dem Nachbarrecht ) grundsätzlich schlechter angesehen, als anspruchsvolle Themen z.B. aus dem Wirtschaftsrecht ?
Was bitte klingt am Nachbarrecht einfach?! Die §§ 906 ff. BGB nebst landesrechtlicher Vorschriften und Rechtsverordnungen, ggf. mit verwaltungsrechtlichen Bezügen, haben sicherlich einiges zu bieten. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Das solch eine Antwort von einem Richter kommt, versetzt mich jetzt doch in mittelheftiges Erstaunen, sind es doch gerade die Richter, die bei Nachbarstreitigkeiten gelegentlich die Augen verdrehen und den Eindruck vermitteln, als sei dieses ganze Nachbarrecht eine Art lästiges Übel, welches man schnell und schmerzlos mit einem bösen einschüchterenen Blick auf die beiden Kontrahenten und dem Zauberwort "Vergleich" bis zur Mittagspause abschließend erledigt haben sollte.
Da dachte ich, wenn das schon im Gerichtssaal nicht so ernst genommen zu werden scheint, dann als Promotionsthema wohl auch nicht.
Freut mich, wenn ich mich täusche.
Auch mir erscheint Ihre Frage etwas naiv zu sein. Studieren Sie denn Jura in einem fortgeschrittenen Stadium, so dass Sie sich über Promotionsfragen konkrete Gedanken machen müssen?
Zur Sache mal nur so viel: Gerade einfach erscheinende bzw. sehr greifbare Themenbereiche sind im Zweifel juristischer schwieriger zu durchdringen. Gerade hier kommt es sehr auf die Dogmatik und den juristischen Tiefgang an. Ein Thema aus dem internationalen Wirtschaftsrecht wird sich eher auf einem überschaubaren juristischen Schwierigkeitsgrad bewegen, als die aus dem "profanen" Nachbarrecht.
nein, ich bin noch "Anfänger", merkt man das ?? (3. Fachsemester)
"müssen" muss ich mir noch keine Gedanken machen, mach das aber gerne. Die Frage kam eigentlich nur auf, als ich zufällig die aktuellen Promotionen einer Uni (Bochum ?) im internet sah. Die vermittelten dem "äußeren Anschein" nach doch einen sehr unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad und da dachte ich mir, einige machen es sich einfach andere eben etwas schwer. Aber Sie haben mich überzeugt, vermutlich sind die vermeintlich "profanen" Themen sogar manchmal anspruchsvoller.
Da dachte ich, wenn das schon im Gerichtssaal nicht so ernst genommen zu werden scheint, dann als Promotionsthema wohl auch nicht.
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Einfache Sachverhalte können durchaus juristisch kompliziert sein und umgekehrt. Vielleicht wirkt der Richter ja gerade auf einen Vergleich hin, um die komplizierten juristischen Fragen zu umgehen. Außerdem ist es ja auch nicht Aufgabe des Richters, eine juristische Frage (um ihrer selbst willen) wissenschaftlich erschöpfend zu behandeln, sondern nur, den konkreten Fall zu entscheiden, wobei er dabei stets auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits bedacht sein soll (§ 278 I ZPO!). Übrigens ist ein Vergleich gerade bei Nachbarn - die noch Jahrzehnte zusammenleben müssen - durchaus erstrebenswert und meist sinnvoller als ein Urteil. Das hat mit "Mittagspause" nichts zu tun. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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