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hat hier jemand Erfahrungen mit dem Export von Arzneimitteln.
Braucht man zur Ausfuhr eine Zulassung als Pharmagroßhändler oder kann man auch als Privatperson mit ärztlicher und pharmazeutischer Unterstützung Medikamente exportieren?
Wie ist es wenn als Käufer und Ausführer Ärzte und Apotheker ohne deutsche Zulassung auftreten?
Guten Tag,
es hilft, Arzneimittelgesetz und Kommentierungen zu lesen. Insbesondere der siebente Abschnitt (§§ 47,52a) sollte die Fragen beantworten. Das Recht des Importlandes wird auch zu beachten sein.
§4 AMG hat folgendes geschrieben::
(22) Großhandel mit Arzneimitteln ist jede berufs- oder gewerbsmäßige zum Zwecke des Handeltreibens ausgeübte Tätigkeit, die in der Beschaffung, der Lagerung, der Abgabe oder Ausfuhr von Arzneimitteln besteht, mit Ausnahme der Abgabe von Arzneimitteln an andere Verbraucher als Ärzte, Tierärzte oder Krankenhäuser.
Unabhängig von den arzneimittelrechtlichen Vorschriften wird ihnen im Ausland schon deswegen niemand im gewerblichen Bereich Pillen abkaufen, weil er dann die deutsche Mehrwertsteuer bezahlen muß und beim Wiederverkauf nochmals die seines Landes.
Ihnen fehlt für einen sinnvollen Export die USt.-ID
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