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Verfasst am: 04.10.05, 12:00 Titel: Klausel in Mietvertrag zu Reparaturkosten
Hallo!
Wir sitzen gerade ueber unserem neuen Mietvertrag und der Vermieter stellt sich vor, dass wir Euro 300 pro Einzelfall, hoechstens 8 % der Jahresmiete, bei Reparaturen, z. B. von Wasserhaehnen, Toilettenspuelungen, Spuelmaschine usw. uebernehmen sollen.
Im derzeitigen Mietvertrag haben wir die Klausel, dass wir DM 125 pro Einzelfall uebernehmen muessen.
Gibt es eine gesetzliche Hoechstgrenze pro Einzelfall?
Konnte leider hierzu nichts finden! Fuer schnelle Antworten waere ich sehr, sehr dankbar, da wir uns morgen mit dem Vermieter treffen.
300,- Euro dürften wohl etwas hoch sein, es gibt nur alte Urteile zu dem Thema, wo eine Obergrenze von 75 DM festgelegt wurde. Dies dürfte aber nicht mehr aktuell sein. Bis 75,- Euro dürfte es aber gehen meiner Meinung nach.
euro 75 pro fall sind zwar auch nicht wenig, waeren jedoch akzeptabel.
aber hat vielleicht jemand informationen zu einer gesetzlichen regelung?
Ich betrachte eine Grenze von 75 € nicht als "nicht wenig". Dieser Betrag dürfte bei einer Stunde Arbeitszeit eines Handwerkers spätestens dann überschritten werden, wenn neben den Kosten für An- und Abfahrt noch Materialkosten anfallen.
Dieser Betrag stammt aus Urteilen, die ca. 15 Jahre alt sind. Man wird durchaus davon ausgehen können, dass bei einer entsprechenden Entscheidung heute auch ein Betrag von vielleicht 100 € anerkannt würde.
Dass jemand Informationen zu einer Gesetzlichen Regelung hätte, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Der Grund ist einfach: es gibt keine gesetzliche Regelung.
mit euro 100 haette ich ebenfalls kein problem. nur eben nicht euro 300.
vor allem weil die wohnung bereits vor ca. 7 - 8 jahren ausgebaut wurde. d. h. die elektrogeraete haben bereits ihr alter und auch die toilettenspuelungen und wasserhaehne.
Dieses Urteil vom BGH hat nachwievor Gültigkeit, wobei heutige Gerichte eine Grenze von 75 € maximal jedoch 100 € pro Einzelfall festlegen. In der Summe darf die Grenze von 8 % der Jahresnettomiete aber nicht überschritten werden.
Die Vermieterpflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung kann nicht per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden. Ausnahme: Für Kleinreparaturen - bis maximal 150,00 DM - an Teilen der Mietsache, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen, kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter zahlt. Dann muss aber auch vertraglich festgelegt sein, dass der Mieter höchstens 300,00 DM im Jahr bzw. 8 Prozent der Jahresmiete insgesamt für Kleinreparaturen zahlt (BGH VIII ZR 129/91, WM 92, 355).
Was passiert nun, wie im vorliegenden Fall, wenn der VM eine zu hohe Grenze festlegt ? Dann wird die gesamte Klausel ungültig und der Mieter muß garnicht bezahlen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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mit euro 100 haette ich ebenfalls kein problem. nur eben nicht euro 300.
Sie MÜSSEN ja auch nicht unterschreiben. Wenn ich Ihr Eingangsposting richtig interpretiere, haben Sie den Vertrag zur Prüfung und treffen morgen den Vermieter zur Unterschrift. Unterschreiben Sie einfach nicht und gut ist.
Sicher, aber selbst wenn er den Vertrag unterschreibt, erlangt die Klausel keine Gültigkeit, da die Grenze zu hoch ist. Deswegen würde ich den Vermieter auch garnicht drauf stossen. Ist ja dann sein Problem, wenn er Klauseln in den Vertrag setzt, die ungültig sind. Und es nicht die Aufgabe, den VM dahingehend aufzuklären. Wäre ja noch schöner.
Das ist genauso, als wenn der VM reinschreiben wurden, daß nach 22.00 nicht mehr geduscht werden darf. Ist genauso Unfug. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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nur, wenn ich den mietvertrag nicht unterzeichne, dann werde ich wohl die wohnung nicht bekommen.
und wenn ich den vertrag mit dieser klausel unterzeichne und etwas kaputt geht, den vermieter mit dem richten beauftrage und dann die rechnung ueber euro 300 bekomme - was mache ich euerer meinung nach dann?
Wenn es wirklich mal zu einem Schaden kommt und der VM will das Geld, dann den Vermieter geflissentlich darauf hinweisen, daß diese Klausel ungültig ist, da sie der herrschende Rechtssprechung zuwider läuft. Es ist ganz einfach nicht deine Aufgabe, den VM vor Vertragsabschluß auf rechtswidrige Klauseln hinzuweisen. Wenn er Klauseln in den Vertrag schreibt, die sich im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen, ist das sein Problem, aber niemals dein Problem.
Also einfach den Vertrag unterschreiben und gut ist. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 05.10.05, 10:37 Titel:
Christoph, ist das fair, unter Vertragspartnern schon von vornherein so zu agieren ?
Soll jetzt keine Rechtsfrage sein, sondern eine Fairnisfrage _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Wieso soll es unfair vom Mieter sein, auf so etwas nicht zu reagieren ?
Ist es fair vom VM mit der Dummheit der Mieter zu agieren ?
Wie gesagt, für die Klauseln ist der VM verantwortlich. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, alle Klauseln auf Rechtsgültigkeit zu prüfen. Das wäre ja noch schöner. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Ein Mieter sollte aber alle Klauseln auf Rechtsgültigkeit überprüfen (zumindestens aber den Vertrag mehrmals lesen) um nicht hinterher böse Überraschungen zu erleben, wie z.B. Mindestlaufzeit vereinbart und kann nun nicht kündigen deswegen oder gern gesehenes Beispiel Nebenkostenabrechnungen. Ob er dann dem VM das Ergebnis mitteilt ist seine Sache.
Auch wieder richtig; wobei aber einer Klausel wie im vorliegenden Fall erstmal zum Nachteil der Mieters ist, sie aber dadurch zum Vorteil wird, als das sie ungültig ist. Im vorliegenden Fall bedeutet das, das der Mieter garnichts für Reparaturen bezahlen muß, da die Klausel unwirksam ist.
Aber das wird der VM spätestens dann merken, wenn er die Reparaturen bezahlt haben will.
Das wäre in etwa so, als wenn jetzt z.b. ein Mietvertrag geschlossen würde, der z.b. hinsichtlich der Schönheitsreparaturen eine starre Fristenklausel enthält, die wie wir alle wissen, rechtsunwirksam ist.
Als Mieter würde ich unterschreiben, denn ich brauch dann ja nicht zu renovieren. Oder soll ich laut rufen "Lieber VM, die Klausel ist aber unwirksam und da ich nichts besseres zu tun habe, als zu renovieren, mache die Klausel doch lieber wirksam".
Wie gesagt, für die Klauseln ist der VM verantwortlich. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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