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Verfasst am: 04.10.05, 09:25 Titel: Personen eines Mietvertrags
eine allgemeine Frage zu Mietverträgen über Ferienwohnungen:
muss man in den Vertrag schreiben, "die Benutzung ist nur durch die im Vertrag genannten Erwachsenen und Kinder" oder reicht es anstelle "Erwachsene und Kinder" "Personen" zu schreiben?
Ist ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung das gleiche, wie ein ganz normaler Mietvertrag oder gibt es da Besonderheiten (außer jetzt natürlich Dauer des Vertrages *g*)
Haben versucht an der Uni darüber zu diskutieren, sind aber nicht zu einem rechten Ergebnis gekommen, da wir Mietrecht ja nicht wirklich ausfürhlich machen.
Ein Link zu einer Seite über notwendige Inhalte eines Mietvertrages wäre auch klasse - oder Buchtipps
Hallo,
die zweite Frage ist so global . Ein Vertrag über eine Ferienwohnung ist ein ganz normaler, befristeter Mietvertrag. Besonderheiten aus dem BGB gibt es nicht, insbesondere gelten nicht die Pauschalreiseregelungen der §§ 651a ff. Was die Rspr für Besonderheiten annimmt, hab ich jetzt nicht nachgeschlagen.
Wenn die Personen im MV eh namentlich aufgelistet sind, dürfte der Zusatz "Erwachsene und Kinder" überflüssig sein. Ob es allerdings zulässig ist, den Ferienmietern Besuch zu verbieten (der nicht zu einer Überbelegung führt, weil zB einer der Mieter vorzeitig abreist), weiß ich nicht.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
[quote="Dos"]Hallo,
Wenn die Personen im MV eh namentlich aufgelistet sind, dürfte der Zusatz "Erwachsene und Kinder" überflüssig sein. [/quote]
Ja, das ist mir eigentlich schon klar, würde mich nur interessieren, wie es aussieht, wenn zB Kinder nicht namentlich genannt werden, weil zB der Vermieter auch nicht weiß, dass es welche gibt und diese aber mitgebracht werden. Fraglich ist für mich, ob sowas Vertragsbruch ist, oder ob Kinder grds nicht in dem Vertrag genannt werden müssen, wenn alle "Personen" zu nennen sind?
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