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Hallo!
Ich habe eine Frage zur sog. Kleinreparaturklausel: Wenn Im Mietvertarg eine Kleinreparatur-
klausel von z.B. 75 Euro veranschlagt ist, wie verhält es sich , wenn die Kosten den Betrag übersteigen? Muss der Mieter dann anteilmäßig bezahlen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
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