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Verfasst am: 04.10.05, 13:55 Titel: Wahl des Vorstandes
Hallo !
Bin im Moment mit dem Gedanken am spielen, meine virtuelle SHG zu einem gemeinnützigen Verein zu formieren.
Als Gründerin des gesamten SHG-Angebotes bin ich sehr daran interessiert, eine Möglichkeit zu finden, lebenslang im Vorstand zu bleiben.
Ist es möglich, den 1. Vorsitzenden auf "Lebenszeit" zu wählen ?
Ich habe entsprechendes vor einiger Zeit in einer Schweizer Satzung gelesen. _________________ Vielen Dank und liebe Grüße
das
Cröhnchen
Nach dem deutschen Vereinsrecht ist eine Vorstandsbestellung auf Lebenszeit ebenfalls nicht zu beanstanden. Die Satzung muss lediglich die Möglichkeit einräumen, dass auch der auf Lebenszeit berufene Vorstand abberufen werden kann. Das Recht zum Widerruf der Bestellung kann in der Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Ein weitergehender Ausschluss des Widerrufsrechts ist nicht zulässig (RGZ 75, 234 [238]; Sauter Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. A. Rn. 267). _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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