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ich bin neu hier. Hoffe ich bekomme eine einigermaßen angemessene Darstellung des Problems hin.
A verkauft an B einen Pc. In der Verkaufsverhandlungs-Phase zeigt sich durch das Verhalten von A bereits, dass dieser an allen Ecken und Enden noch etwas für sich herausholen will. Dabei werden von ihm Sachverhalte fast zugegeben, die wahrscheinlich schon an versuchten Betrug erinnern. B ist nach langem Hin und Her durch diese von ihm selbst aufgeklärte Tatsache sehr vorsichtig und aufmerksam geworden, und befürchtet auch bei Lieferung des PCs mit derartigen Überraschungen rechnen zu müssen, will aber dennoch noch nicht auf das ansonsten ganz ordentliche jetzt nach Verhandlungen erreichte Angebot verzichten.
Unter dem Auftrag stehen folgende Sätze:
"Das Entfernen jeglicher Aufkleber auf dem Produkt oder Verpackung führt zum Garantieverlust. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren allg. Geschäftsbedingungen."
B möchte nach Lieferung von einem Experten prüfen lassen, ob wirklich die PC-Komponenten verbaut wurden, die im letzten und gültigen Angebot des A aufgeführt sind.
Darf B zu diesem Zweck eventuelle Aufkleber entfernen, ohne dass Garantieverlust eintritt? Können eventuelle "besondere" Geschäftsbedingungen eine Rolle spiellen? Worauf müsste B diesbezüglich achten?
Könnte man B allgemeine Hinweise geben, wie er sich gegenüber solchen Händlern, die nah an der Grenze zum Betrug operieren, verhalten kann?
Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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